Vorsicht vor der Abo-Falle

Sonntag, 29. Januar 2012

Smartphones werden bei den Deutschen immer beliebter. Etwa 11,8 Millionen Bürger haben sich im Jahr 2011 ein Smartphone gekauft. Doch mit den ersten Rechnungen kommt bei vielen das böse Erwachen: Dank sogenannter Abo-Fallen erhalten viele Smartphone-Nutzer unerwartet hohe Rechnungen.

Das Problem ist dabei häufig nur einen Klick entfernt. Viele Smartphone-Nutzer laden sich oft kostenlose Apps auf ihr Handy. Allerdings enthalten viele diese Apps Werbebanner. Klickt man auf solch ein Banner, schließt man damit automatisch ein Abo beispielsweise für Klingeltöne oder Spiele ab. Diese Abos können monatlich bis zu rund 60 Euro kosten.

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Private Krankenversicherung.jpgIm Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt.

Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend

Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, sind die Versicherungspflichtgrenzen. Nur wer innerhalb dieser Grenzen liegt, hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade diese Versicherungspflichtgrenzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an erhöht worden. Während im Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze bei einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro lag, gilt ab 2012 eine Einkommensgrenze von 4.237,50 Euro. Allein durch diese Erhöhung gerieten beim Jahreswechsel eine ganze Reihe von privat versicherten Arbeitnehmern wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Arbeitnehmer, deren Einkommen auch 2012 höher liegt, haben die Wahl, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Befreiungsanträge sind bindend

Ein Teil der privat Versicherten möchte gern wieder in die GKV zurückkehren. Es gibt aber auch diejenigen, die privat versichert bleiben wollen. Sie können sich aufgrund der Veränderungen in der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn nach einem Befreiungsantrag ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Auch wenn der Verdienst sinken sollte, ein Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, wird er wieder Mitglied in der GKV.

Mögliche Wege zurück in die GKV

Grundsätzlich gibt es auch bei der erhöhten Versicherungspflichtgrenze Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze korrigieren. Wichtig ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur Arbeitnehmern möglich ist, die jünger als 55 Jahre sind.

Versicherung SturmschädenStürme und Unwetter bringen naturgemäß nicht nur Verkehrsunfälle und entwurzelte Bäume mit sich; auch Schäden an Häusern sind regelmäßig die Folge von Naturgewalten. Genauso häufig stellt sich die Frage, wer eigentlich für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung – nicht immer sind die Zuständigkeiten eindeutig erklärt. Experten haben festgestellt, dass knapp 70 % aller Hausbesitzer noch immer nicht über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, der auch tatsächlich alle Schäden durch Naturgewalten abdeckt. Eine Wohngebäudeversicherung, über die die meisten verfügen, kommt zwar für Sturm- und Hagelschäden auf; kommt es aber zu Überschwemmungen oder Starkregen und infolgedessen zu Überflutungen der Räume, wäre eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese besitzen allerdings nur die wenigsten.

Immerhin: Gute 75 % aller Unwetterschäden fallen in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch einen Sturm (definiert durch Windstärke acht oder höher) entstehen können, wie beispielsweise abgedeckte Dächer oder beschädigte Satellitenanlagen oder Schornsteine. Allerdings muss in der Versicherungspolice ausdrücklich erwähnt sein, dass Sturmschäden im Versicherungsumgang inbegriffen sind. Wird durch einen starken Wind ein Baum entwurzelt, der dann das Dach eines Gebäudes beschädigt und Wasserschäden durch Regenfälle im Inneren zur Folge hat, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Neuwert des Mobiliars. Kommt es durch einen Sturm zu einem Schaden an einem Auto, ist die Kaskoversicherung zuständig. Wird etwa durch herabfallende Dachziegel das Eigentum Dritter beschädigt oder kommt es gar zu einem Personenschaden, kann das auch in die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung fallen.

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BerufsunfähigkeitsversicherungDas Leben ist unberechenbar. Krankheiten oder Unfälle geschehen meist dann, wenn man sie am wenigsten braucht. Wer sich im Notfall auf den Staat verlässt, ist seit 2001 verlassen, denn damals wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Um im Ernstfall nicht ohne finanziellen Rückhalt dazustehen, sollte man möglichst früh vorsorgen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente umfasst schließlich gerade etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und wird auch nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht mehr als etwa drei Stunden arbeiten kann. Wer täglich zwischen etwa drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält den halben Satz und wer seit weniger als fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlt oder selbstständig ist, erhält erst gar keine Erwerbsminderungsrente.

Durchschnittlich wird etwa jeder vierte Bürger berufsunfähig, häufig aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Rückenbeschwerden. Daher zählt eine entsprechende private Vorsorge zu den wichtigsten Versicherungsarten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Versicherungsnehmer bereits bei einer Berufsunfähigkeit von circa 50 Prozent mit dem vollständigen oder prozentualen Ersatz des Verdienstausfalles.

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Öko-Label PKWSeit dem 1. Dezember 2011 soll der Autokauf für Verbraucher einfacher sein. Schließlich wird ab diesem Zeitpunkt jeder Neuwagen mit einem Öko-Label versehen, das über die Umweltfreundlichkeit und Verbrauchseffizienz des Fahrzeuges Aufschluss gibt.

Ähnlich wie bei Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen elektronischen Geräten macht auch bei Autos die Farbpalette zwischen Rot und Grün deutlich, wie energieeffizient und schonend der Wagen ist. Die Fahrzeuge werden dann entsprechend in Effizienzklassen vom umweltfreundlichen A bis zum klimafeindlichen G eingeteilt. Doch Verbraucherschützer warnen nun vor den Plaketten. Diese seien zwar ein guter Gedanke, doch die Umsetzung würde am Ziel einer Beurteilung der Umweltfreundlichkeit vorbeigehen.

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