Telefonieren im AuslandWer im nächsten Sommerurlaub zu seinem Handy greift, um per Gespräch oder SMS seine Verwandten und Freunde in der Heimat grüßen zu wollen, wird dies etwas preiswerter als bislang tun können. Das EU-Parlament beschloss eine entsprechende Regelung und setzte damit die zweite Stufe eines mehrstufigen Plans um, der bis zum Jahr 2014 für niedrigere Roaminggebühren sorgen soll. Hierdurch wird nicht nur das grenzübergreifende Telefonieren in der Europäischen Union preiswerter, auch der Versand von SMS oder die Nutzung des mobilen Internets erfolgt hiernach zu günstigeren Konditionen.

Geänderte Gebühren je nach Reiseland genau betrachten

Die getroffene Regelung gilt für sämtliche Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union, den einzelnen Telefonunternehmen drohen empfindliche Bußgelder, falls die getroffene Regelung nicht umgesetzt wird. Für den einzelnen Verbraucher stellt diese Änderung eine wesentliche Verbesserung dar, allerdings sollte berücksichtigt werden, dass die Senkung der Handykosten ausschließlich für Staaten innerhalb der Europäischen Union gilt. Wer in seinem Urlaub an die Adria des ehemaligen Jugoslawiens oder in die Türkei fährt, ist von dieser Regelung nicht betroffen. In diesem Fall ist eine individuelle Überprüfung der Tarifstruktur des Handyanbieters unumgänglich, viele deutsche Mobilfunkunternehmen wissen jedoch um die Reisevorlieben ihrer Kunden und bieten entsprechend preiswerte Tarife auch für diese Länder an.

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Die Schufa

Egal, ob die Beantragung eines Konsumentenkredits geplant wird oder ein neuer Handyvertrag abgeschlossen werden soll – in vielen Fällen findet eine Überprüfung des Schufa-Eintrags statt. Neben anderen Dienstleistern, die Informationen über die individuelle finanzielle Bonität sammeln und auf Anfrage an Banken und Händler weitergeben, hat sich die Schufa als wichtigste Auskunftei dieser Art in Deutschland etabliert.

Viele Bundesbürger wissen dabei gar nicht, dass nicht nur Kreditschulden bei der Schufa registriert werden, sondern eine Vielzahl weiterer Informationen rund um das eigene Finanzwesen. Eine Anfrage, welche Informationen über die eigene Person vorliegen, kann dabei jeder Bundesbürger kostenlos selbst stellen.

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FluggastrechteBasierend auf der EU-Verordnung vom 17. Februar 2005 bestehen für europäische Fluggäste weitreichende Rechte sowie Ansprüche an die Fluggesellschaften, kommt es im Rahmen der Flugtransporte zu Flugverspätungen oder gar zu Stornierungen der Flüge. Es besteht erst einmal grundsätzlich eine Entschädigungspflicht im Verspätungsfalle und das unabhängig davon, ob Sie von einem Flughafen innerhalb der EU oder aus einem Drittstaat Ihre Flugreise antreten. Voraussetzend natürlich immer, bei dem Luftfahrtunternehmen handelt es sich um eine Gesellschaft, die in der EU ansässig ist.

Eigene Rechtsansprüche sichern und wahrnehmen

Natürlich müssen auch Sie als Reisender einige Dinge beachten. So ist elementar wichtig, dass Sie über eine Flugreservierung verfügen und innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters beim Check-In-Schalter waren. Wer selbst zu spät ist, verwirkt eventuell weiterreichende Ansprüche. Verfügen Sie nicht über eine ausgewiesene Boarding Time, gilt als Faustformel, dass Sie als Reisender zumindest 45 Minuten vor geplanter und offizieller Abflugzeit am Check-In-Schalter anwesend waren. Aus der Verantwortung ist die Airline auf jeden Fall dann, wenn die Verspätung oder Stornierung Ihres Fluges auf „höherer Gewalt“ basiert. Dazu zählt beispielsweise eine Flughafenschließung wegen einer Wetterlage, die Starts und Landungen unmöglich macht – Vereisung der Pisten, starke Schneefälle oder extreme Windverhältnisse können dazu führen.

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WLAN-NetzeMobile Menschen profitieren immer stärker von öffentlichen WLAN-Spots, die beispielsweise in Restaurants oder an Flughäfen den schnellen Zugriff zum Internet ermöglichen. Die meisten dieser Spots werden als offene WLAN-Netze geführt, eine gesonderte Anmeldung über ein Passwort ist für Benutzer vor Ort somit nicht erfordlich.

Was sich in den letzten Jahren als beliebte Freiheit in der alltäglichen Kommunikation etabliert hat, könnte als Geschäftsmodell jedoch vor dem Ausstehen stehen. Der Grund hierfür ist die wachsende Zahl von Abmahnungen, die Betreiber öffentlicher WLAN-Spots zu bezahlen haben. Nutzer profitieren von den offenen Netzwerken, um hierüber z. B. illegale Musik- und Filmdateien zu beziehen. Da für derartige Vorgänge der Betreiber des Netzes herangezogen wird, werden in aller Regel nicht die Downloader, sondern die Inhaber der WLAN-Spots finanziell in großem Umfang belangt.

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Mietwagen AuslandFür die Haupturlaubszeit des Jahres werden oftmals Flugreisen in Länder mit Schön-Wetter-Garantie gebucht. Wer vor Ort Land Leute und Sitten besser kennen lernen möchte, kann vor seiner Auslandsreise einen Mietwagen buchen. Aber Vorsicht! Damit Sie für die schönste Zeit des Jahres diesbezüglich keine Fehler machen und vor Ort keine böse Überraschung erleben, sollten Sie wichtige Tipps und Regeln beachten.

Buchen Sie nicht vor Ort, sondern vor dem Reiseantritt

Erfahrene Versicherer empfehlen, den Mietwagen noch im Heimatland zu buchen. Das bringt Ihnen Vorteile. Mietverträge und Versicherungsbedingungen werden in Deutsch abgefasst. In der eigenen Sprache ist auch das „Kleingedruckte“ besser nachlesbar als in der Landessprache am Urlaubsort. Das gilt nicht nur für die Versicherungsbedingungen mit den üblichen hohen deutschen Deckungssummen, sondern auch für einen eventuellen Streitfall. Dieser würde in jedem Fall an einem deutschen Gericht verhandelt. In Urlaubsländern wie Portugal, Spanien oder Griechenland sind Mietwagen oft nur am Minimallimit versichert. Bei einem Unfall mit Verletzten haften Sie als Mieter. Der Haftpflichtdeckungsbetrag sollte mindestens eine Million Euro betragen. Eine zusätzliche Vollkasko- und Diebstahlversicherung ist empfehlenswert. Deutsche Anbieter geben nicht selten einen passablen Preisnachlass. Nutzen Sie auch deshalb den Vorteil der Vorausbuchung.

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