Wohn-Riester-RenteNahezu 14 Millionen Bundesbürger haben inzwischen einen Riestervertrag zur Sicherung der privaten Altersvorsorge abgeschlossen und nehmen damit die Zulagen des Staates in Anspruch. Während zu Beginn dieses durch Zulagen geförderten privaten Vorsorgepaketes Rentenversicherungen und Riester-Sparpläne absolut im Vordergrund standen, hat sich dieses Bild inzwischen deutlich geändert.

Durch die Einführung der Möglichkeit, das Vertragskapital eines Riestervertrags auch zum Bau oder Erwerb einer Immobilie zu nutzen, sind die neu eingeführten Wohn-Riester-Policen eine sehr gefragte Alternative. Das Guthaben dieser Verträge kann nicht nur zum Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden, sondern auch zur Tilgung bestehender Hypotheken. Auch die Entschuldung der eigenen Immobilie oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gehört zu den förderberechtigten Verwendungsmöglichkeiten.

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HaftpflichtversicherungSo fängt ein bekanntes altes Sprichwort an und jeder weiß, wie es weitergeht. Dass man ohne böse Absicht Schäden an fremdem Eigentum verursachen kann, davon kann sich niemand wirklich freisprechen. In der Regel informiert man seine private Haftpflichtversicherung über den Schadenhergang und der Geschädigte erhält seine Entschädigungsleistung.

Die Voraussetzung dafür, dass Schäden so einfach und unkompliziert abgewickelt werden können, ist aber, dass eine private Haftpflichtversicherung überhaupt existiert und das ist leider heutzutage keine Selbstverständlichkeit. Was aber tut man als Geschädigter, wenn derjenige, der einen Schaden verursacht hat, nicht versichert und auch nicht zahlungspflichtig ist? In der Regel bleibt man auf seinem Schaden sitzen und muss für Neuanschaffungen oder Reparaturen selbst bezahlen.

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Private Krankenversicherung selbstständigArbeitnehmer können sich nach der derzeitigen Gesetzeslage nur für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Von dieser Regelung sind auch Personen betroffen, die von der Selbstständigkeit in ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis wechseln. Sie müssen sich in den ersten drei Jahren als Arbeitnehmer auf jeden Fall gesetzlich versichern, unabhängig davon, wie viel sie bisher mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit verdient haben. Dies gilt selbst dann, wenn das Gehalt von Anfang an oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenze liegt.

Beim Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gilt also jeder zunächst als Pflichtversicherter und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder in seine private Krankenkasse zurückkehren. Unter Umständen könnte dies in Zukunft bereits nach einem Jahr möglich sein, zumindest in eine derartige Klausel im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung enthalten. Allerdings existiert bislang noch kein Gesetzentwurf für diese Änderung, so dass abzuwarten bleibt, ob und wann sie in Kraft treten wird. An der Tatsache, dass sich ehemals Selbstständige nach dem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis zunächst gesetzlich versichern müssen, würde freilich auch eine Verkürzung der Wartezeit nichts ändern.

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Hochwasser VersicherungWer eine Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit, was die Absicherung seines Hauses bei Schäden durch Umwelteinflüsse betrifft. Doch das ist ein folgenschwerer Fehler. Denn nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung kann man mit Entschädigungen rechnen. Selbst wenn dieses Detail jedoch bekannt ist, kann es in Deutschland zu Schwierigkeiten bei solchen Versicherungspaketen kommen.

Denn gerade diejenigen, die von einem solchen Schutz den größten Nutzen hätten, werden häufig von Versicherungen abgelehnt. Wer beispielsweise in einem Hochwassergebiet lebt, der stellt für viele Versicherer ein zu großes Risiko dar und wird oftmals abgelehnt. Das heißt, er bekommt die Leistung erst gar nicht. Erst bei direkter Anfrage und oft unter hoher Eigenbeteiligung erlangt man in besonders gefährdeten Gebieten eine ausreichende Absicherung. Wie kann das geändert werden?

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Kredit FrauenFrauen können zwar nicht einparken, aber dafür besser mit Geld umgehen als Männer. Was sich im ersten Moment anhört wie ein bloßes Klischee, erweist sich bei genauerem Hinsehen als durchaus der Realität entsprechend, zumindest, was die finanzielle Kompetenz angeht.

Statistiken haben unlängst bewiesen, dass Frauen ihren männlichen Mitstreitern auf dem Finanzmarkt einiges voraushaben, was Organisationstalent und Zuverlässigkeit angeht. Dies hat sogar unmittelbaren Einfluss auf ihre Kreditwürdigkeit, wie sich erst kürzlich herausstellte. Untersucht wurde das Kreditverhalten von privaten Geldgebern auf einer virtuellen Plattform.

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