Archiv für die Kategorie ‘Haushalt’

Heizkosten senkenWer in den kälteren Monaten die Heizung aufdreht, kann zwar die mollige Wärme genießen, erlebt aber bei der Abrechnung manchmal böse Überraschungen. So steigen die Gas- und Ölpreise sehr rasch, obwohl sich die Dämmung der Häuser verbessert hat. Mit einigen einfachen Kniffen lassen sich aber Kosten sparen. So sollten sich Verbraucher zunächst die Frage stellen, in welchen Räumen sie sich oft aufhalten, und nur in den benutzten Räumen die Heizkörper auf eine hohe Temperatur stellen. Für das Ess- und das Wohnzimmer sowie für das Arbeitszimmer sind etwa 20 Grad geeignet. Rund 22 Grad sollten es im Bad sein; im Schlafzimmer und in der Küche reichen circa 16 oder 18 Grad. Denn die Küche erhitzt sich auch beim Kochen.

Die Türen sollten Verbraucher am besten immer geschlossen halten, da sonst die Wärme wieder aus den Räumen flieht. Manchmal geht durch alte Fenster aber viel Energie verloren – besonders in Altbauten: Hier können dicke Vorhänge, Rollos und Fensterläden helfen. Mieter sollten dabei die Vorhänge allerdings nicht vor den Heizkörpern platzieren: Diese sollten nach Möglichkeit frei stehen, damit die Luft zirkulieren kann.

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NebenkostenabrechnungErhält man die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr, so ist die Überraschung häufig groß. Wer Zweifel hat, ob die aufgeführten Kosten den Tatsachen entsprechen, der sollte genau nachrechnen – Experten geben wichtige Tipps, worauf bei der Prüfung der Aufstellung geachtet werden muss.

Grundsätzlich beträgt der Zeitraum der Abrechnung immer zwölf Monate. Beginn und Ende müssen hingegen nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein. Die Zustellung der Abrechnung durch den Vermieter muss innerhalb der folgenden zwölf Monate erfolgen – wird diese Frist nicht eingehalten, so trifft den Mieter keine Nachzahlungspflicht mehr. Erfolgt die Zustellung fristgerecht, bleiben dem Mieter 30 Tage Zeit, offene Positionen auszugleichen. Beschwerden sind jedoch auch später noch möglich, in diesem Fall empfiehlt sich eine Zahlung unter Vorbehalt. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte oder nicht vollständige Abrechnung hat der Mieter Anspruch auf Einsicht in die Originalunterlagen des Vermieters oder eine entsprechende Auskunft.

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Unwetter VersicherungsschadenNicht selten endet ein wunderschöner Sommertag mit einem Gewitter, das Starkregen, Sturm oder Hagel mit sich bringt. Blitzeinschläge können zu Bränden führen, die dann beträchtlichen Schaden anrichten. In diesem Chaos ist nicht nur wichtig, richtig versichert zu sein, sondern sich auch schnellstmöglich an die richtige Versicherung zu wenden.

Für Schäden am Haus ist die Gebäudeversicherung zuständig, bei Beschädigungen in der Wohnung wird die Hausratversicherung aktiv. Welche Schäden genau ersetzt werden, ist den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Deshalb sollten Versicherungsverträge in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. So ist für einen Hausneubau eine Glasversicherung nicht immer sinnvoll, kommt jedoch ein Wintergarten hinzu, sieht es schon ganz anders aus. Auch wer sich bei einem Unwetter draußen aufhält und dadurch einen Schaden erleidet, zum Beispiel an der Kleidung, kann auf die Versicherung zählen.

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ReifenwechselBeim Thema Reifenwechsel stellt sich jedes Jahr aufs Neue die Frage, ob man den Austausch selbst vornimmt oder in einer Werkstatt durchführen lässt. Experten empfehlen, den Wechsel von Winter- auf Sommerreifen durchzuführen, sobald die Temperaturgrenze von 7 Grad Celsius dauerhaft überschritten wird, so wie es jetzt der Fall ist. Wer die Montage selbst vornehmen möchte, der benötigt einen Wagenheber, ein Felgenkreuz und einen Drehmomentschlüssel.

Nicht nur ein zu leichtes Anziehen der Radbolzen ist gefährlich: Ein zu festes Anziehen kann sich negativ auf das Material und damit auf die Sicherheit auswirken. Handelt es sich um Reifen, die an die Laufrichtung gebunden sind, muss zusätzlich auf die Montage an der richtigen Fahrzeugseite geachtet werden. Nach einem erfolgreichen Radwechsel sollte anschließend der Reifendruck geprüft werden.

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Wichtige Regelungen für den Winterdienst

Montag, 13. Dezember 2010

Winterdienst PflichtenWenn Eis und Schnee für glatte Bürgersteige sorgen, ist es Sache der Hausbesitzer, für die Sicherheit der Passanten zu sorgen. Dabei handelt es sich keineswegs um eine freiwillige Dienstleistung, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, der ausnahmslos jeder nachzukommen hat. Auch die Zeiten, zu denen diese Arbeit verrichtet werden muss, sind nicht frei wählbar. Morgens muss der Gehweg spätestens bis 7 Uhr von Schnee und Eis befreit sein und abends bis mindestens 20 Uhr ohne Gefahr passierbar bleiben, in manchen Städten wie Frankfurt sogar bis 22 Uhr.

Wer nicht in der Lage ist, den Winterdienst selbst zu verrichten, kann auch jemand anderen damit beauftragen, beispielsweise ein professionelles Räumungsunternehmen. Dies allein genügt allerdings noch nicht zur Pflichterfüllung, der Eigentümer des betreffenden Grundstücks muss zusätzlich kontrollieren, ob die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden. Selbiges gilt auch, wenn ein Vermieter den Winterdienst an seine Mieter überträgt. Hierzu genügt es nicht, entsprechende Regelungen in der Hausordnung zu verankern, sie müssen zusätzlich im Mietvertrag enthalten sein, ansonsten ist im Schadensfall der Grundstückseigentümer haftbar. Dies trifft auch dann zu, wenn er seiner Kontrollpflicht nicht nachkommt.

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