Archiv für die Kategorie ‘Haushalt’

Weihnachtsbaum BrandAlle Jahre wieder liegen nicht nur Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. Die grünen Tannen in den Wohnstuben sind auch immer wieder gefährliche Brandherde. Oft sind es nur kurze Unachtsamkeiten oder Missgeschicke und schon steht der Christbaum oder Adventskranz in Flammen.

Die meisten Haushalte sind zwar mit einer Hausratversicherung gegen das Risiko eines Wohnungsbrandes abgesichert, viele Versicherungsnehmer wissen aber nicht um ihre Pflichten beim Umgang mit offenem Feuer in den eigenen vier Wänden. Offenes Feuer – hierzu gehören auch alle Kerzen, Lichter und Räucherstäbchen – muss stets unter Aufsicht des Versicherungsnehmers stehen. Dieser darf also den Raum nicht verlassen, sobald die Lichter angezündet sind. Es ist möglich, diese Aufsicht an andere erwachsene Personen zu delegieren. Sollte das Feuer unbeaufsichtigt gewesen sein, als es zum Brand kam, zahlt die Versicherung nicht.

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DSL-Urteil KündigungEin schneller Internetanschluss ist heutzutage in den meisten Gegenden Deutschlands Standard. Viele Menschen sind online: Sie pflegen im Internet Kontakte und Freundschaften, tauschen sich aus, sammeln Informationen, kaufen ein … Die Liste der Möglichkeiten ist lang. Das World Wide Web ist zu einem wichtigen Bestandteil unseres Lebens geworden.

Dementsprechend offerieren unzählige Provider einen Zugang zum Internet, dabei ist die DSL-Verbindung eine der gängigsten auf dem Markt. Das schnelle Internet wird von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten. DSL-Verbindungen funktionieren sowohl über die Telefonleitung als auch über das Kabelfernsehnetz. Es gibt günstige Verträge mit längeren Laufzeiten sowie Verträge mit einem teureren monatlichen Grundpreis, aber dafür kurzen Laufzeiten. Sobald ein Kunde einen Vertrag zu Sonderkonditionen eingeht, nimmt er in der Regel eine längere Mindestvertragslaufzeit in Kauf – schließlich rentieren sich niedrige Preise und/oder sogar kostenlose Hardware für den Anbieter erst nach frühestens einem Jahr Vertragslaufzeit.

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GebührenpflichtAuch nach dem Ende Oktober 2010 gefällten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ändert sich nichts an der Gebührenpflicht für PCs oder Laptops, die über einen Internetzugang verfügen. Laut der Begründung des Gerichts ist es dabei unerheblich, ob das Gerät auch tatsächlich für den Empfang genutzt wird oder nicht, sondern allein die theoretische vorhandene Möglichkeit ist bereits ausreichend für eine Gebührenpflicht.

Basis für diese Sichtweise ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. In diesem ist festgelegt, dass das Vorhandensein eines Gerätes, mit dem Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können, ausschlaggebend ist für die Gebührenpflicht gegenüber der GEZ. Und da mit jedem PC oder Laptop, der über einen Internetzugang verfügt, der Empfang von entsprechenden Programmen möglich ist, sind auch die Gebühren dafür an die GEZ zu entrichten.

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Heizungen vor dem Winter entlüften

Sonntag, 03. Oktober 2010

Heizung ThermostatEine funktionierende Heizung ist nicht nur aufgrund des Klimas in der Wohnung für viele Menschen unabdingbar. Auch der Energieverbrauch spielt hier eine erhebliche Rolle. Insbesondere, wenn die ersten kalten Tage des Jahres bevorstehen und die Heizung nach langer Zeit wieder in Betrieb genommen wird, ist es wichtig, dass eine Entlüftung der Heizung erfolgt.

Eine defekte Heizung kann nicht nur zur Folge haben, dass es unangenehm kühl wird. Sie kann darüber hinaus die Ursache für eine hohe Gas- oder Ölabrechnung sein. Moderne Heizungen funktionieren in der Regel auch nach den Sommermonaten noch einwandfrei, laut Experten sollte dennoch eine optimale Einstellung der Heizungsanlage erfolgen. Das sogenannte Feintuning der Heizanlage kann eine Einsparung von ca. 10 – 20 % einbringen.

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Schluss mit den Handymythen

Samstag, 14. August 2010

HandymythenWer einen Handyvertrag abschließt, verpflichtet sich dem Anbieter für eine Laufzeit von 24 Monaten, wer einen sogenannten Flatrate-Vertrag abschließt, hat die volle Kostenkontrolle und zahlt jeden Monat den gleichen Betrag und derjenige, der ein neues Handy haben möchte, sollte am besten gleich einen Mobilfunkvertrag dazu abschließen, weil der Preis für das gewünschte Handy viel günstiger wird. Allerdings sollte man es vermeiden mit dem Handy ins Ausland zu telefonieren, da der Minutenpreis unverschämt teuer ist.

All diese Mythen brachte eine Befragung von Handynutzern ans Licht. Vielen Nutzern ist demnach nicht bewusst, dass es tatsächlich Vertragslaufzeiten gibt, die weniger als 24 Monate bindend sind, dass man bei dem Grundpreis der “Flatrate-Verträge”, ebenso die Nebenkosten mit berechnen sollte und dass das Handy bei Vertragsabschluss nur so günstig ist, weil die Kosten des Geräts durch den höheren monatlichen Grundbetrag gedeckt werden. Hinter den Nachforschungen all dieser Missverständnisse steckt der Mobilfunktreiber “Telefónica o2 Germany” und sorgt mit neuen Ideen für die Vertreibung der Handy-Mythen.

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