Alle Jahre wieder liegen nicht nur Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. Die grünen Tannen in den Wohnstuben sind auch immer wieder gefährliche Brandherde. Oft sind es nur kurze Unachtsamkeiten oder Missgeschicke und schon steht der Christbaum oder Adventskranz in Flammen.
Die meisten Haushalte sind zwar mit einer Hausratversicherung gegen das Risiko eines Wohnungsbrandes abgesichert, viele Versicherungsnehmer wissen aber nicht um ihre Pflichten beim Umgang mit offenem Feuer in den eigenen vier Wänden. Offenes Feuer – hierzu gehören auch alle Kerzen, Lichter und Räucherstäbchen – muss stets unter Aufsicht des Versicherungsnehmers stehen. Dieser darf also den Raum nicht verlassen, sobald die Lichter angezündet sind. Es ist möglich, diese Aufsicht an andere erwachsene Personen zu delegieren. Sollte das Feuer unbeaufsichtigt gewesen sein, als es zum Brand kam, zahlt die Versicherung nicht.
Ein schneller Internetanschluss ist heutzutage in den meisten Gegenden Deutschlands Standard. Viele Menschen sind online: Sie pflegen im Internet Kontakte und Freundschaften, tauschen sich aus, sammeln Informationen, kaufen ein … Die Liste der Möglichkeiten ist lang. Das World Wide Web ist zu einem wichtigen Bestandteil unseres Lebens geworden.
Auch nach dem Ende Oktober 2010 gefällten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ändert sich nichts an der Gebührenpflicht für PCs oder Laptops, die über einen Internetzugang verfügen. Laut der Begründung des Gerichts ist es dabei unerheblich, ob das Gerät auch tatsächlich für den Empfang genutzt wird oder nicht, sondern allein die theoretische vorhandene Möglichkeit ist bereits ausreichend für eine Gebührenpflicht.
Eine funktionierende Heizung ist nicht nur aufgrund des Klimas in der Wohnung für viele Menschen unabdingbar. Auch der Energieverbrauch spielt hier eine erhebliche Rolle. Insbesondere, wenn die ersten kalten Tage des Jahres bevorstehen und die Heizung nach langer Zeit wieder in Betrieb genommen wird, ist es wichtig, dass eine Entlüftung der Heizung erfolgt.
Wer einen Handyvertrag abschließt, verpflichtet sich dem Anbieter für eine Laufzeit von 24 Monaten, wer einen sogenannten Flatrate-Vertrag abschließt, hat die volle Kostenkontrolle und zahlt jeden Monat den gleichen Betrag und derjenige, der ein neues Handy haben möchte, sollte am besten gleich einen Mobilfunkvertrag dazu abschließen, weil der Preis für das gewünschte Handy viel günstiger wird. Allerdings sollte man es vermeiden mit dem Handy ins Ausland zu telefonieren, da der Minutenpreis unverschämt teuer ist.