Archiv für die Kategorie ‘Reisen’

Krankenversicherung AuslandsaufenthaltViele – besonders ältere – Bundesbürger planen immer häufiger, einen Teil des Jahres oder den gesamten Lebensabend im warmen und sonnigen Süden zu verbringen. Damit dieser Traum im Laufe der Zeit nicht zu einem Albtraum wird, sollten vorab bestimmte Punkte mit der Krankenkasse geklärt werden.

So glauben viele, dass sie Vorteile haben, wenn sie während des längeren Aufenthaltes im Ausland ihren Wohnsitz in Deutschland belassen. Doch gerade für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse kann dieses ein Nachteil sein, denn bei dauerhafter Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland werden sie dort wie Pflichtversicherte der ausländischen Krankenkasse behandelt. Für deutsche Versicherte kann das heißen, dass sie ihren Rentenstatus verlieren und ihnen dadurch zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr zugestanden wird. Um dies zu verhindern, muss der ausländischen Krankenversicherung eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden.

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Wichtig bei Unfällen: RettungskarteDie Autohersteller achten heute mehr denn je auf die Sicherheit ihrer Kunden. Deswegen sind die Fahrgastzellen der meisten Fahrzeuge mittlerweile aus sehr stabilem Stahl gefertigt und bieten dem Fahrer und seinen Mitfahrern guten Schutz. Doch genau dieser Schutz kann bei einem Unfall zum Verhängnis werden.

Den Rettungskräften erschweren die stabilen Stahlkonstruktionen die Rettung von eingeklemmten Insassen. Eine schnelle und sichere Bergung aus dem Autowrack nimmt dann häufig nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern kann dabei auch für den Retter gefährlich werden, wenn beispielsweise bei Hybrid-Autos nicht bekannt ist, wo die Stromleitungen entlang laufen. Diese sind schließlich mit etwa 650 Volt geladen und stellen so für die Retter eine Lebensgefahr dar. Abhilfe versprechen jetzt die sogenannten Rettungskarten. Diese Karten zeigen an, wo eventuelle Stromleitungen oder Airbags liegen und welche Stellen sich am besten für das Ansetzen von Rettungsscheren eignen. Mithilfe der Karten können Rettungskräfte schnell, sicher und effizient Leben retten. (weiterlesen …)

Diebstahl im UrlaubTouristen sind bei Dieben gern gesehen, denn oft tragen sie viele Wertgegenstände bei sich – von Ausweis oder Reisepass, über Bargeld und Kreditkarten bis hin zu Handy und Digitalkamera. Laut Schätzungen ist etwa jeder sechste Deutsche auf Reisen bereits beklaut worden. Doch einige Maßnahmen können die eigene Sicherheit beträchtlich erhöhen.

Den Hotelschlüssel zum eigenen Zimmer sollte man, wenn möglich, nicht an der Rezeption hinterlegen, sondern am Körper tragen. Und auch für Bargeld und Bankkarten eignen sich versteckte Innentaschen am besten. Behält man unterwegs seine Taschen im Auge und verschließt sie immer gut, kann man sich so vor dem einen oder anderen Dieb schützen.

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Urlaub VersicherungSommerzeit ist Urlaubszeit. Für die meisten Menschen bedeutet das: Eine Reise muss geplant werden. Neben den üblichen Vorbereitungen wie dem Einreichen der Urlaubstage beim Arbeitgeber und dem Buchen eines Fluges bzw. der entsprechenden Unterkunft sollte aber auch der entsprechende Versicherungsschutz in die Planungen mit einbezogen werden. Versicherer bieten ihren Kunden unterschiedlichste Policen an, mit denen sie für alle Eventualitäten abgesichert sein sollen.

Leider entspricht das nicht immer auch der Realität: Reisegepäckversicherungen, die dann einspringen sollen, wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, decken häufig nur einen Teil des tatsächlichen finanziellen Schadens an. Dazu wird dem Geschädigten nicht selten vorgeworfen, fahrlässig gehandelt zu haben, so eine Expertin. Grundsätzlich wird dazu geraten, keine Wertgegenstände mit auf Reisen zu nehmen, auf die man unterwegs auch verzichten kann – zu Hause sind sie meist sicherer aufgehoben. Gebrauchsgegenstände wie Handys können versichert werden, müssen aber nicht. Hier kommt es im Endeffekt meist günstiger, sich im Schadensfall ein neues Gerät zu kaufen.

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Im Winterurlaub gut versichert sein

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Winterurlaub VersicherungWer in den Winterurlaub fährt, der möchte meistens Ski fahren. Doch was ist, wenn es keinen Schnee gibt? Wenn man Pech hat, hat man dann einen Winterurlaub verbracht, ohne auf der Piste wedeln zu können. Denn einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter kann man nur geltend machen, wenn der nachweislich versichert hat, dass es sich um ein schneesicheres Gebiet handelt.

Liegt eine solche Versicherung nicht vor, hat man als Urlauber schlechte Karten, eine Entschädigung zu erhalten. Besser sieht es da schon aus, wenn der Urlaubsort oder die Unterkunft wegen zu viel Schnee gar nicht erst erreicht werden kann. Dann kann man bei einer Pauschalreise einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter mit höherer Gewalt begründen und braucht die Reise nicht anzutreten. Auch für eine gebuchte Unterkunft sind in einem solchen Fall keine Stornogebühren fällig.

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