Viele – besonders ältere – Bundesbürger planen immer häufiger, einen Teil des Jahres oder den gesamten Lebensabend im warmen und sonnigen Süden zu verbringen. Damit dieser Traum im Laufe der Zeit nicht zu einem Albtraum wird, sollten vorab bestimmte Punkte mit der Krankenkasse geklärt werden.
So glauben viele, dass sie Vorteile haben, wenn sie während des längeren Aufenthaltes im Ausland ihren Wohnsitz in Deutschland belassen. Doch gerade für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse kann dieses ein Nachteil sein, denn bei dauerhafter Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland werden sie dort wie Pflichtversicherte der ausländischen Krankenkasse behandelt. Für deutsche Versicherte kann das heißen, dass sie ihren Rentenstatus verlieren und ihnen dadurch zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr zugestanden wird. Um dies zu verhindern, muss der ausländischen Krankenversicherung eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden.
Die Autohersteller achten heute mehr denn je auf die Sicherheit ihrer Kunden. Deswegen sind die Fahrgastzellen der meisten Fahrzeuge mittlerweile aus sehr stabilem Stahl gefertigt und bieten dem Fahrer und seinen Mitfahrern guten Schutz. Doch genau dieser Schutz kann bei einem Unfall zum Verhängnis werden.
Touristen sind bei Dieben gern gesehen, denn oft tragen sie viele Wertgegenstände bei sich – von Ausweis oder Reisepass, über Bargeld und Kreditkarten bis hin zu Handy und Digitalkamera. Laut Schätzungen ist etwa jeder sechste Deutsche auf Reisen bereits beklaut worden. Doch einige Maßnahmen können die eigene Sicherheit beträchtlich erhöhen.
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Für die meisten Menschen bedeutet das: Eine Reise muss geplant werden. Neben den üblichen Vorbereitungen wie dem Einreichen der Urlaubstage beim Arbeitgeber und dem Buchen eines Fluges bzw. der entsprechenden Unterkunft sollte aber auch der entsprechende Versicherungsschutz in die Planungen mit einbezogen werden. Versicherer bieten ihren Kunden unterschiedlichste Policen an, mit denen sie für alle Eventualitäten abgesichert sein sollen.
Wer in den Winterurlaub fährt, der möchte meistens Ski fahren. Doch was ist, wenn es keinen Schnee gibt? Wenn man Pech hat, hat man dann einen Winterurlaub verbracht, ohne auf der Piste wedeln zu können. Denn einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter kann man nur geltend machen, wenn der nachweislich versichert hat, dass es sich um ein schneesicheres Gebiet handelt.