Archiv für die Kategorie ‘Versicherungen’

Private Krankenversicherung.jpgIm Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt.

Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend

Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, sind die Versicherungspflichtgrenzen. Nur wer innerhalb dieser Grenzen liegt, hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade diese Versicherungspflichtgrenzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an erhöht worden. Während im Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze bei einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro lag, gilt ab 2012 eine Einkommensgrenze von 4.237,50 Euro. Allein durch diese Erhöhung gerieten beim Jahreswechsel eine ganze Reihe von privat versicherten Arbeitnehmern wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Arbeitnehmer, deren Einkommen auch 2012 höher liegt, haben die Wahl, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Befreiungsanträge sind bindend

Ein Teil der privat Versicherten möchte gern wieder in die GKV zurückkehren. Es gibt aber auch diejenigen, die privat versichert bleiben wollen. Sie können sich aufgrund der Veränderungen in der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn nach einem Befreiungsantrag ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Auch wenn der Verdienst sinken sollte, ein Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, wird er wieder Mitglied in der GKV.

Mögliche Wege zurück in die GKV

Grundsätzlich gibt es auch bei der erhöhten Versicherungspflichtgrenze Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze korrigieren. Wichtig ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur Arbeitnehmern möglich ist, die jünger als 55 Jahre sind.

Versicherung SturmschädenStürme und Unwetter bringen naturgemäß nicht nur Verkehrsunfälle und entwurzelte Bäume mit sich; auch Schäden an Häusern sind regelmäßig die Folge von Naturgewalten. Genauso häufig stellt sich die Frage, wer eigentlich für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung – nicht immer sind die Zuständigkeiten eindeutig erklärt. Experten haben festgestellt, dass knapp 70 % aller Hausbesitzer noch immer nicht über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, der auch tatsächlich alle Schäden durch Naturgewalten abdeckt. Eine Wohngebäudeversicherung, über die die meisten verfügen, kommt zwar für Sturm- und Hagelschäden auf; kommt es aber zu Überschwemmungen oder Starkregen und infolgedessen zu Überflutungen der Räume, wäre eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese besitzen allerdings nur die wenigsten.

Immerhin: Gute 75 % aller Unwetterschäden fallen in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch einen Sturm (definiert durch Windstärke acht oder höher) entstehen können, wie beispielsweise abgedeckte Dächer oder beschädigte Satellitenanlagen oder Schornsteine. Allerdings muss in der Versicherungspolice ausdrücklich erwähnt sein, dass Sturmschäden im Versicherungsumgang inbegriffen sind. Wird durch einen starken Wind ein Baum entwurzelt, der dann das Dach eines Gebäudes beschädigt und Wasserschäden durch Regenfälle im Inneren zur Folge hat, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Neuwert des Mobiliars. Kommt es durch einen Sturm zu einem Schaden an einem Auto, ist die Kaskoversicherung zuständig. Wird etwa durch herabfallende Dachziegel das Eigentum Dritter beschädigt oder kommt es gar zu einem Personenschaden, kann das auch in die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung fallen.

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BerufsunfähigkeitsversicherungDas Leben ist unberechenbar. Krankheiten oder Unfälle geschehen meist dann, wenn man sie am wenigsten braucht. Wer sich im Notfall auf den Staat verlässt, ist seit 2001 verlassen, denn damals wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Um im Ernstfall nicht ohne finanziellen Rückhalt dazustehen, sollte man möglichst früh vorsorgen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente umfasst schließlich gerade etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und wird auch nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht mehr als etwa drei Stunden arbeiten kann. Wer täglich zwischen etwa drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält den halben Satz und wer seit weniger als fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlt oder selbstständig ist, erhält erst gar keine Erwerbsminderungsrente.

Durchschnittlich wird etwa jeder vierte Bürger berufsunfähig, häufig aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Rückenbeschwerden. Daher zählt eine entsprechende private Vorsorge zu den wichtigsten Versicherungsarten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Versicherungsnehmer bereits bei einer Berufsunfähigkeit von circa 50 Prozent mit dem vollständigen oder prozentualen Ersatz des Verdienstausfalles.

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VersicherungenVersicherungen sind ein Thema, das jeden angeht, bei dem sich aber nur die wenigsten Menschen wirklich gut auskennen. Schon bei der Frage, welche Versicherungen notwendig sind, fehlen den meisten die richtigen Informationen. Verbraucherschützer weisen daher immer wieder darauf hin, dass neben der privaten Haftpflichtversicherung vor allem die Krankenversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den obersten Rängen der Notwendigkeitsliste stehen.

Doch bereits hier beginnen die Probleme. Nur etwa 70 Prozent der deutschen Haushalte verfügen über eine Haftpflichtversicherung und sogar nur ein Viertel der Deutschen ist im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Dabei können fehlende Versicherungen in diesen beiden Bereichen schnell die Existenz gefährden. Wer beispielsweise Unfälle oder Schäden an fremdem Eigentum verursacht, bleibt ohne Versicherung schnell auf Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro sitzen. Vor allem junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren unterschätzen oft, wie wichtig diese Versicherungen daher sind. Nur rund 35 Prozent sehen die private Haftpflicht als die wichtigste Versicherung an. Etwa 17 Prozent gehen sogar davon aus, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung am wichtigsten ist. Sie zählt zwar in der Tat zu den drei wichtigsten Versicherungen, doch die Haftpflichtversicherung hat dennoch Vorrang.

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Krankenversicherung AuslandsaufenthaltViele – besonders ältere – Bundesbürger planen immer häufiger, einen Teil des Jahres oder den gesamten Lebensabend im warmen und sonnigen Süden zu verbringen. Damit dieser Traum im Laufe der Zeit nicht zu einem Albtraum wird, sollten vorab bestimmte Punkte mit der Krankenkasse geklärt werden.

So glauben viele, dass sie Vorteile haben, wenn sie während des längeren Aufenthaltes im Ausland ihren Wohnsitz in Deutschland belassen. Doch gerade für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse kann dieses ein Nachteil sein, denn bei dauerhafter Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland werden sie dort wie Pflichtversicherte der ausländischen Krankenkasse behandelt. Für deutsche Versicherte kann das heißen, dass sie ihren Rentenstatus verlieren und ihnen dadurch zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr zugestanden wird. Um dies zu verhindern, muss der ausländischen Krankenversicherung eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden.

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