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	<title>Nie wieder zuviel zahlen - Your.de-News</title>
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	<description>Nie wieder zuviel zahlen - Your.de-News</description>
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		<title>Ab 1. Juli niedrigere Roaminggebühren in der EU</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 15:20:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Reisen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Reise]]></category>
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		<category><![CDATA[Warteschleifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer im nächsten Sommerurlaub zu seinem Handy greift, um per Gespräch oder SMS seine Verwandten und Freunde in der Heimat grüßen zu wollen, wird dies etwas preiswerter als bislang tun können. Das EU-Parlament beschloss eine entsprechende Regelung und setzte damit die zweite Stufe eines mehrstufigen Plans um, der bis zum Jahr 2014 für niedrigere Roaminggebühren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="Telefonieren im Ausland" src="/news/wp-content/uploads/telefonieren_im_ausland.jpg" alt="Telefonieren im Ausland" width="144" height="144" border="0" /><strong>Wer im nächsten Sommerurlaub zu seinem Handy greift, um per Gespräch oder SMS seine Verwandten und Freunde in der Heimat grüßen zu wollen, wird dies etwas preiswerter als bislang tun können. Das EU-Parlament beschloss eine entsprechende Regelung und setzte damit die zweite Stufe eines mehrstufigen Plans um, der bis zum Jahr 2014 für niedrigere Roaminggebühren sorgen soll. Hierdurch wird nicht nur das grenzübergreifende Telefonieren in der Europäischen Union preiswerter, auch der Versand von SMS oder die Nutzung des mobilen Internets erfolgt hiernach zu günstigeren Konditionen.</strong></p>
<p><strong>Geänderte Gebühren je nach Reiseland genau betrachten</strong></p>
<p>Die getroffene Regelung gilt für sämtliche Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union, den einzelnen Telefonunternehmen drohen empfindliche Bußgelder, falls die getroffene Regelung nicht umgesetzt wird. Für den einzelnen Verbraucher stellt diese Änderung eine wesentliche Verbesserung dar, allerdings sollte berücksichtigt werden, dass die Senkung der Handykosten ausschließlich für Staaten innerhalb der Europäischen Union gilt. Wer in seinem Urlaub an die Adria des ehemaligen Jugoslawiens oder in die Türkei fährt, ist von dieser Regelung nicht betroffen. In diesem Fall ist eine individuelle Überprüfung der Tarifstruktur des Handyanbieters unumgänglich, viele deutsche Mobilfunkunternehmen wissen jedoch um die Reisevorlieben ihrer Kunden und bieten entsprechend preiswerte Tarife auch für diese Länder an.</p>
<p><span id="more-817"></span></p>
<p><strong>Weitere Änderungen zur deutschen Telekommunikation beschlossen</strong></p>
<p>Auch auf nationaler Ebene sorgt das neue Telekommunikationsgesetz für einige Verbesserung für jeden Verbraucher. Der Wechsel zwischen altem und neuem Anbieter darf den Kunden fortan maximal einen Tag telefonfrei stellen, eine Mitnahme der bisherigen Rufnummer darf zukünftig nicht mehr ohne triftigen Grund abgelehnt werden. Wird Werbung für einen bestimmten Highspeed-Tarif für die Internetnutzung gemacht, müssen die regional gegebenen Umstände wie z. B. veraltete Datenleitungen, berücksichtigt werden, um ausschließlich die wirklich gebotene Geschwindigkeit zu bewerben. Ab Mai 2013 werden zudem Warteschleifen komplett kostenlos sein, bis zu diesem Zeitpunkt berechnen Anbieter von Servicenummern für die ersten beiden Minuten keine Telefongebühren.</p>
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		<title>Einen Überblick über den eigenen Schufa-Eintrag gewinnen</title>
		<link>http://www.your.de/news/einen-ueberblick-ueber-den-eigenen-schufa-eintrag-gewinnen/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 09:16:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kredite]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditwürdigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa]]></category>
		<category><![CDATA[Schufaeintrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Egal, ob die Beantragung eines Konsumentenkredits geplant wird oder ein neuer Handyvertrag abgeschlossen werden soll &#8211; in vielen Fällen findet eine Überprüfung des Schufa-Eintrags statt. Neben anderen Dienstleistern, die Informationen über die individuelle finanzielle Bonität sammeln und auf Anfrage an Banken und Händler weitergeben, hat sich die Schufa als wichtigste Auskunftei dieser Art in Deutschland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class=" alignnone" style="border: 0pt none;" title="Die Schufa" src="/news/wp-content/uploads/die_schufa.jpg" alt="Die Schufa" width="144" height="144" border="0" /></p>
<p><strong>Egal, ob die Beantragung eines Konsumentenkredits geplant wird oder ein neuer Handyvertrag abgeschlossen werden soll &#8211; in vielen Fällen findet eine Überprüfung des Schufa-Eintrags statt. Neben anderen Dienstleistern, die Informationen über die individuelle finanzielle Bonität sammeln und auf Anfrage an Banken und Händler weitergeben, hat sich die Schufa als wichtigste Auskunftei dieser Art in Deutschland etabliert.</strong></p>
<p>Viele Bundesbürger wissen dabei gar nicht, dass nicht nur Kreditschulden bei der Schufa registriert werden, sondern eine Vielzahl weiterer Informationen rund um das eigene Finanzwesen. Eine Anfrage, welche Informationen über die eigene Person vorliegen, kann dabei jeder Bundesbürger kostenlos selbst stellen.</p>
<p><span id="more-809"></span></p>
<p><strong>Welche Informationen für den Score eine Rolle spielen</strong></p>
<p>Eine wesentliche Information der Schufa und anderer Auskunfteien ist der sogenannte Score. Mit diesem Begriff wird eine Punktebewertung der eigenen finanziellen Rahmenwerte bezeichnet, die je nach gegebenen finanziellen Belastungen mehr oder weniger gut ausfällt. Gegen eine kleine Gebühr erhalten Unternehmen auf Anfrage einen Einblick in den Score bestimmter Kunden, wobei dieser je nach Anfragendem nicht gleich ausfällt. Ein Finanzinstitut, bei dem ein großer Kredit abgeschlossen werden soll, erhält beispielsweise einen tieferen Einblick in die eigenen Finanzdaten als der Handyanbieter für das Aufsetzen eines neuen Vertrags. Zu den gespeicherten Informationen zählen regelmäßige Belastungen wie Kredite und Verträge ebenso wie existierende <a title="Girokonten" href="http://www.tarifcheck24.com/girokonto/">Girokonten</a>, Kreditkarten und ähnliche Finanzdaten.</p>
<p><strong>Selbst einen Einblick in den Schufa-Eintrag erhalten</strong></p>
<p>Wer unsicher sein sollte, warum der letzte <a title="Kredit" href="http://www.tarifcheck24.com/kredit/">Kredit</a> nicht gewährt wurde oder einfach ein Interesse daran hat, den eigenen Eintrag bei der Schufa kennenzulernen, kann dies mühelos und kostenlos beantragen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz besitzt jeder Bundesbürger das Recht auf eine Eigenauskunft, ein einfacher Brief an die Schufa genügt für die Übermittlung. Auch auf das Onlineangebot der Schufa kann zugegriffen werden, hier sind für einen vollen Zugriff allerdings 18,50 Euro zu zahlen.</p>
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		<title>Flugverspätung &#8211; Ihre Rechte als Passagier</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 11:50:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reisen]]></category>
		<category><![CDATA[Fluggastrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Flugreisen]]></category>
		<category><![CDATA[Flugverspätung]]></category>

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		<description><![CDATA[Basierend auf der EU-Verordnung vom 17. Februar 2005 bestehen für europäische Fluggäste weitreichende Rechte sowie Ansprüche an die Fluggesellschaften, kommt es im Rahmen der Flugtransporte zu Flugverspätungen oder gar zu Stornierungen der Flüge. Es besteht erst einmal grundsätzlich eine Entschädigungspflicht im Verspätungsfalle und das unabhängig davon, ob Sie von einem Flughafen innerhalb der EU oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="Fluggastrechte" src="/news/wp-content/uploads/fluggastrechte.jpg" alt="Fluggastrechte" width="144" height="144" border="0" /><strong>Basierend auf der EU-Verordnung vom 17. Februar 2005 bestehen für europäische Fluggäste weitreichende Rechte sowie Ansprüche an die Fluggesellschaften, kommt es im Rahmen der Flugtransporte zu Flugverspätungen oder gar zu Stornierungen der Flüge. Es besteht erst einmal grundsätzlich eine Entschädigungspflicht im Verspätungsfalle und das unabhängig davon, ob Sie von einem Flughafen innerhalb der EU oder aus einem Drittstaat Ihre Flugreise antreten. Voraussetzend natürlich immer, bei dem Luftfahrtunternehmen handelt es sich um eine Gesellschaft, die in der EU ansässig ist.</strong></p>
<p><strong>Eigene Rechtsansprüche sichern und wahrnehmen</strong></p>
<p>Natürlich müssen auch Sie als Reisender einige Dinge beachten. So ist elementar wichtig, dass Sie über eine Flugreservierung verfügen und innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters beim Check-In-Schalter waren. Wer selbst zu spät ist, verwirkt eventuell weiterreichende Ansprüche. Verfügen Sie nicht über eine ausgewiesene Boarding Time, gilt als Faustformel, dass Sie als Reisender zumindest 45 Minuten vor geplanter und offizieller Abflugzeit am Check-In-Schalter anwesend waren. Aus der Verantwortung ist die Airline auf jeden Fall dann, wenn die Verspätung oder Stornierung Ihres Fluges auf „höherer Gewalt“ basiert. Dazu zählt beispielsweise eine Flughafenschließung wegen einer Wetterlage, die Starts und Landungen unmöglich macht &#8211; Vereisung der Pisten, starke Schneefälle oder extreme Windverhältnisse können dazu führen.</p>
<p><span id="more-806"></span></p>
<p><strong>Was können Sie einfordern?</strong></p>
<p>Ab einer Flugverspätung von zwei Stunden haben Sie als Reisender einen unbedingten Anspruch darauf, mit Getränken und Nahrung versorgt zu werden. Kommt es zu Verschiebungen auf den nächsten Tag, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie und Ihre Mitreisenden in einem Hotel unterzubringen und für den Aufenthalt zu zahlen. Darüber hinaus muss man Ihnen auf Kosten der Gesellschaft Telefonate, Faxe oder E-Mails ermöglichen, über die Sie Personen erreichen können, welche Sie ggf. am Flughafen abholen wollen.</p>
<p><strong>Rücktrittsrecht und Erstattung der Kosten</strong></p>
<p>Ab der magischen Marke von fünf Stunden Verspätung steht Ihnen das Recht zu, vom Flug zurückzutreten und den vollen Flugpreis zurückzuverlangen. Doch auch vor dieser Zeitmarke steht Ihnen das Recht zu, auf einem Transport innerhalb der Zeitvorgabe zu bestehen und dahingehend auf die Fluggesellschaft Druck auszuüben, Ihnen einen Ersatzflug bereit zu stellen &#8211; zu Lasten der Airline.</p>
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		<title>Offene WLAN-Netze durch Abmahnungen gefährdet</title>
		<link>http://www.your.de/news/offene-wlan-netze-durch-abmahnungen-gefaehrdet/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 14:01:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Internetzugang]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN-Spots]]></category>

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		<description><![CDATA[Mobile Menschen profitieren immer stärker von öffentlichen WLAN-Spots, die beispielsweise in Restaurants oder an Flughäfen den schnellen Zugriff zum Internet ermöglichen. Die meisten dieser Spots werden als offene WLAN-Netze geführt, eine gesonderte Anmeldung über ein Passwort ist für Benutzer vor Ort somit nicht erfordlich. Was sich in den letzten Jahren als beliebte Freiheit in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="WLAN-Netze" src="/news/wp-content/uploads/wlan_netze.jpg" alt="WLAN-Netze" width="144" height="144" border="0" /><strong>Mobile Menschen profitieren immer stärker von öffentlichen WLAN-Spots, die beispielsweise in Restaurants oder an Flughäfen den schnellen Zugriff zum Internet ermöglichen. Die meisten dieser Spots werden als offene WLAN-Netze geführt, eine gesonderte Anmeldung über ein Passwort ist für Benutzer vor Ort somit nicht erfordlich.</strong></p>
<p>Was sich in den letzten Jahren als beliebte Freiheit in der alltäglichen Kommunikation etabliert hat, könnte als Geschäftsmodell jedoch vor dem Ausstehen stehen. Der Grund hierfür ist die wachsende Zahl von Abmahnungen, die Betreiber öffentlicher WLAN-Spots zu bezahlen haben. Nutzer profitieren von den offenen Netzwerken, um hierüber z. B. illegale Musik- und Filmdateien zu beziehen. Da für derartige Vorgänge der Betreiber des Netzes herangezogen wird, werden in aller Regel nicht die Downloader, sondern die Inhaber der WLAN-Spots finanziell in großem Umfang belangt.</p>
<p><span id="more-800"></span></p>
<p><strong>Anmeldung in öffentlichen Netzen zukünftig wohl unvermeidlich</strong></p>
<p>Für den privaten Bereich gibt es seit dem Jahr 2010 eine eindeutige Rechtsprechung, nach welcher Haushalte ihren WLAN-Zugang abzusichern haben. Sollte dies nicht geschehen und andere Menschen nutzen das eigene WLAN-Netz für illegale Machenschaften, kann der eigentlich unbedarfte Besitzer des Anschlusses hierfür belangt werden. Restaurants und andere öffentliche Betreiber von Netzwerken haben sich bislang von diesen gesetzlichen Regelungen nicht beeinflussen lassen, mit der wachsenden Zahl an Abmahnungen findet bei vielen jedoch ein Umdenken statt. Bereits heute sind es Gäste in verschiedenen Einrichtungen gewohnt, sich hier mit einem Benutzernamen und einem Passwort ausstatten zu lassen, um uneingeschränkten Zugriff zum World Wide Web zu erhalten.</p>
<p><strong>WLAN-Zugang als Geschäftsmodell für öffentliche Einrichtungen unverzichtbar</strong></p>
<p>Zweifelsohne könne die getroffene Regelung für private Haushalte nicht einfach auf Geschäftsleute übertragen werden, wie sich juristische Experten sicher sind. Das Angebot eines freien Internetzugangs würde schließlich von vielen Kunden erwartet und ist Teil des Geschäftsmodells von Restaurants und Kneipen geworden. Eine endgültige Rechtsprechung für diese Betreiber bleibt für die Zukunft abzuwarten.</p>
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		</item>
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		<title>Mit dem Mietwagen im Ausland &#8211; Tipps für den Urlaub</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 12:33:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reisen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Haupturlaubszeit des Jahres werden oftmals Flugreisen in Länder mit Schön-Wetter-Garantie gebucht. Wer vor Ort Land Leute und Sitten besser kennen lernen möchte, kann vor seiner Auslandsreise einen Mietwagen buchen. Aber Vorsicht! Damit Sie für die schönste Zeit des Jahres diesbezüglich keine Fehler machen und vor Ort keine böse Überraschung erleben, sollten Sie wichtige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="Mietwagen Ausland" src="/news/wp-content/uploads/mietwagen_ausland.jpg" alt="Mietwagen Ausland" width="144" height="144" border="0" /><strong>Für die Haupturlaubszeit des Jahres werden oftmals Flugreisen in Länder mit Schön-Wetter-Garantie gebucht. Wer vor Ort Land Leute und Sitten besser kennen lernen möchte, kann vor seiner Auslandsreise einen Mietwagen buchen. Aber Vorsicht! Damit Sie für die schönste Zeit des Jahres diesbezüglich keine Fehler machen und vor Ort keine böse Überraschung erleben, sollten Sie wichtige Tipps und Regeln beachten.</strong></p>
<p><strong>Buchen Sie nicht vor Ort, sondern vor dem Reiseantritt</strong></p>
<p>Erfahrene Versicherer empfehlen, den Mietwagen noch im Heimatland zu buchen. Das bringt Ihnen Vorteile. Mietverträge und Versicherungsbedingungen werden in Deutsch abgefasst. In der eigenen Sprache ist auch das „Kleingedruckte“ besser nachlesbar als in der Landessprache am Urlaubsort. Das gilt nicht nur für die Versicherungsbedingungen mit den üblichen hohen deutschen Deckungssummen, sondern auch für einen eventuellen Streitfall. Dieser würde in jedem Fall an einem deutschen Gericht verhandelt. In Urlaubsländern wie Portugal, Spanien oder Griechenland sind Mietwagen oft nur am Minimallimit versichert. Bei einem Unfall mit Verletzten haften Sie als Mieter. Der Haftpflichtdeckungsbetrag sollte mindestens eine Million Euro betragen. Eine zusätzliche Vollkasko- und Diebstahlversicherung ist empfehlenswert. Deutsche Anbieter geben nicht selten einen passablen Preisnachlass. Nutzen Sie auch deshalb den Vorteil der Vorausbuchung.</p>
<p><span id="more-797"></span></p>
<p><strong>Verkehrstüchtigkeit des Mietwagens</strong></p>
<p>Bei der Abholung Ihres Mietwagens sollten Sie unbedingt einen Sicherheits-Check durchführen. Funktionstüchtige Reifen, nebst Ersatzrad, sind dabei genauso peinlichst unter die Lupe zu nehmen, wie die Überprüfung der Sicherheitsgurte und das Vorhandensein von Verbandskasten und Warndreieck. Um nachträgliche Beanstandungen des Vermieters auszuschließen, sollten Sie kleinere Schäden oder Mängel schriftlich festhalten. Auch die Kontrolle der vertraglich festgelegten Tankfüllung bei Abholung Ihres Mietwagens steht Ihnen zu.</p>
<p><strong>Sicherheit als oberstes Gebot</strong></p>
<p>Machen Sie sich zu Ihrer Sicherheit vor Reiseantritt mit den landesüblichen Verkehrsregeln Ihres Urlaubslandes vertraut. Bei verkehrswidrigem Verhalten werden Strafe und Bearbeitungsgebühr für den Mieter fällig. Buchen Sie mit Augenmaß und Klugheit Ihren Mietwagen. Für Ihre schönste Zeit im Jahr.</p>
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		</item>
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		<title>Eingeschränkte Klarheit bei Unisex-Tarifen</title>
		<link>http://www.your.de/news/eingeschraenkte-klarheit-bei-unisex-tarifen/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 09:44:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Unisex-Tarife]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Ministerium für Finanzen hat entschieden: Bestandskunden von Versicherungen erhalten nicht automatisch die neuen Unisex-Tarife, die von den Versicherungen gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes ab Dezember 2012 angeboten werden müssen. Lange Zeit hatte unter den Versicherungsunternehmen Unsicherheit geherrscht, wie die neue Regelung auf Bestandskunden anzuwenden sei. Die Festlegung des Finanzministeriums hat der Diskussion nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="Unisex-Tarife" src="/news/wp-content/uploads/unisex_tarife.jpg" alt="Unisex-Tarife" width="144" height="144" border="0" /><strong>Das Ministerium für Finanzen hat entschieden: Bestandskunden von Versicherungen erhalten nicht automatisch die neuen Unisex-Tarife, die von den Versicherungen gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes ab Dezember 2012 angeboten werden müssen.</strong></p>
<p>Lange Zeit hatte unter den Versicherungsunternehmen Unsicherheit geherrscht, wie die neue Regelung auf Bestandskunden anzuwenden sei. Die Festlegung des Finanzministeriums hat der Diskussion nun ein Ende bereitet. Eine Anwendung der EU-Entscheidung auf Bestandskunden wäre nur unter Berufung auf hinreichend wichtige Gründe auch verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen. Die Entscheidung wird durch die EU-Kommission getragen.</p>
<p>Demnach könnte dies nun bedeuten, dass vor allem weibliche Kunden privater Krankenversicherungen zur Einführung der Unisex-Tarife im Dezember 2012 freiwillig in die neuen Tarife wechseln werden. Die Versicherungen sind besorgt, dass die Umstellung zu ihren Lasten erfolgen könnte.</p>
<p><span id="more-790"></span></p>
<p>Bisher stehen Versicherungsnehmern jedoch noch keine näheren Informationen zu den Tarifen und möglichen Wechselmöglichkeiten zur Verfügung. Die Versicherungsunternehmen zögern bisher, konkrete Angaben zu machen. Die Kalkulation der Tarife gestaltet sich schwierig, da für jeden einzelnen Tarif sowohl die derzeitige Zusammensetzung als auch die zukünftigen Vermischungen der Geschlechter mit einbezogen werden müssen. Einige Versicherungen gehen davon aus, dass die neuen Tarife sich eher an den bisherigen Tarifen der weiblichen Kunden ausrichten. Dies würde eine Beitragserhöhung für die männlichen Versicherungsnehmer bedeuten.</p>
<p>Eine Prognose über die zukünftigen Beiträge ist allerdings noch nicht zu erwarten. Dies liegt auch daran, dass viele Versicherungen noch unsicher sind, ob sie die bestehenden Tarife lediglich neu berechnen oder gänzlich neue Tarife einführen werden. Viele Versicherungen werden wohl eine Neukalkulation vornehmen, da eine Überarbeitung des Tarifwerkes zeitlich nicht möglich ist. Andere Versicherungen gehen davon aus, für bestehende Tarife Unisex-Varianten anzubieten und bei Neuentwicklungen ausschließlich Unisex-Tarife zur Auswahl zu stellen.</p>
<p>Fraglich ist die Möglichkeit des Tarifwechsels. Der § 204 VVG ermöglicht einen Wechsel zwischen Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz. Ob sich dieses Recht auch auf den Wechsel zwischen alten Tarifen und den neuen Unisex-Tarifen erstreckt, ist ungewiss. Während einige <a title="Versicherungen" href="http://www.tarifcheck24.com/versicherungen/">Versicherungen</a> von der Wechselmöglichkeit ausgehen, sehen andere diese als verwehrt an, da der Wechsel lediglich eine Umstufung in den gleichen Tarif darstellen würde.</p>
<p>Die Geschlechtsdifferenzierung durch weitere Merkmale, wie beispielsweise die Schulbildung oder den Beruf, für eine Tarifunterscheidung zu ersetzen, zieht kaum eine Versicherung näher in Betracht. Allerdings verweisen einige Anbieter darauf, dass dies teils jetzt schon üblich wäre und sie abwarten würden, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern würden. Für die Versicherungsnehmer wird es somit spannend bleiben, in welcher Art und Weise sich ihre Versicherungstarife in Zukunft verändern werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Umstrittene Funkzellenüberwachung: Forderung nach mehr Schutz der Grundrechte</title>
		<link>http://www.your.de/news/umstrittene-funkzellenueberwachung-forderung-nach-mehr-schutz-der-grundrechte/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:13:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Handynetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Funkzellenüberwachung, wie sie in Sachsen und Berlin getätigt wurde, gilt als umstritten. Datenschützer fordern strengere Kontrollen bei der Ausspähung von Mobiltelefonen, besonders da diese Ermittlungsmethode bisher kein schweres Verbrechen aufklären oder verhindern konnte. Nun war die Funkzellenüberwachung auch im Bundestag Thema einer öffentlichen Anhörung. Eine Änderung der Strafprozessordnung wird in Betracht gezogen. Neun Experten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="Überwachung" src="/news/wp-content/uploads/ueberwachung.jpg" alt="Überwachung" width="144" height="144" border="0" /><strong>Die Funkzellenüberwachung, wie sie in Sachsen und Berlin getätigt wurde, gilt als umstritten. Datenschützer fordern strengere Kontrollen bei der Ausspähung von Mobiltelefonen, besonders da diese Ermittlungsmethode bisher kein schweres Verbrechen aufklären oder verhindern konnte.</strong></p>
<p>Nun war die Funkzellenüberwachung auch im Bundestag Thema einer öffentlichen Anhörung. Eine Änderung der Strafprozessordnung wird in Betracht gezogen. Neun Experten äußerten sich zur Problematik im Rahmen der Anhörung. Dabei stehen derzeit zwei unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Debatte.</p>
<p>Der eine Gesetzesentwurf fordert die Ausweitung der richterlichen Begründungspflicht, um den Transfer von Daten unbeteiligter Personen stärker zu unterbinden. Ursache für diesen Ansatz ist die weitreichende Erhebung von Daten per Funkzellenüberwachung durch die Dresdener Polizei im Februar 2011. Hierfür hatte keine Genehmigung vorgelegen. Solche Verstöße sollen in Zukunft verhindert werden, indem eine stärkere Kontrolle durch das Parlament erfolgen soll. So soll intensiven Grundrechtseingriffen Einhalt gewährt werden.</p>
<p><span id="more-786"></span></p>
<p>Der zweite Gesetzesentwurf fordert hingegen die komplette Abschaffung dieser Ermittlungsmethode. Die Erfassung von Daten unbeteiligter Personen sieht dieser Gesetzentwurf bei der Funkzellenüberwachung als unvermeidlich und gleichzeitig als einen massiven und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff an. Es kann jedoch nicht geduldet werden, dass dies in Kauf genommen wird. Schließlich könnten die abgefragten Daten dazu verwendet werden, umfassende Profile von Bürgern zu erstellen, die an den Ermittlungen eigentlich nicht beteiligt sind. Neben sozialen Netzen, Hobbys und privaten Tätigkeiten könnten auch politische Ansichten und Interessen ausspioniert werden. Zudem sieht dieser Entwurf einen großen Nutzen in der Streichung dieser Ermittlungsmaßnahmen darin, Kosten zu sparen.</p>
<p>Die Experten sind sich bezüglich der Entwürfe nicht einig. Es gibt einzelne Stimmen, die eine Funkzellenüberwachung im Prinzip für akzeptabel halten. Der Großteil der Experten bestätigte jedoch auch, dass die derzeitigen Methoden einen intensiven Eingriff in die Grundrechte der Menschen darstellen. In der derzeitigen Form liegt eine derartige Verletzung der Grundrechte vor, die nicht den Schutz verwirklicht, den die Verfassung den Menschen gegenüber staatlichen Eingriffen bieten soll. Hierbei spielt vor allem eine Rolle, dass der Alltag der Bürger immer stärker durch moderne Kommunikationstechnologien vernetzt ist. Dies bietet dem Staat immer umfassendere Möglichkeiten des Zugriffs. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, um die Rechte der Bürger ausreichend zu schützen.</p>
<p>Einige Experten empfinden den ersten Entwurf dabei als nicht weitreichend genug und empfehlen eine präzisere Ausgestaltung. Andere beurteilen die Entwürfe gar als schädlich und sind der Meinung, man müsse der Justiz stärker vertrauen. Sie kritisieren, dass beide Gesetzesentwürfe die Arbeit von Polizei und Justiz infrage stellen und ein solches Misstrauen schädlich wäre.</p>
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		</item>
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		<title>Gute Nachrichten? Deutsche vermehren ihr Vermögen</title>
		<link>http://www.your.de/news/gute-nachrichten-deutsche-vermehren-ihr-vermoegen/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 10:34:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
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		<description><![CDATA[Es klingt nach einer guten Nachricht: Die Deutschen haben ihr Vermögen im letzten Jahr noch einmal erhöht. Geschätzt wird das Bruttogeldvermögen in der Bundesrepublik auf gute 4,74 Billionen Euro. Das sind knappe 50 Milliarden Euro mehr als 2010. Diese Entwicklung kam sogar für Finanzexperten überraschend. Die Probleme an der Börse drohten, den positiven Trend zunichtezumachen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img style="border: 0pt none;" title="Geldvermögen" src="/news/wp-content/uploads/geldvermoegen.jpg" alt="Geldvermögen" width="144" height="144" border="0" /><strong>Es klingt nach einer guten Nachricht: Die Deutschen haben ihr Vermögen im letzten Jahr noch einmal erhöht. Geschätzt wird das Bruttogeldvermögen in der Bundesrepublik auf gute 4,74 Billionen Euro. Das sind knappe 50 Milliarden Euro mehr als 2010. Diese Entwicklung kam sogar für Finanzexperten überraschend. Die Probleme an der Börse drohten, den positiven Trend zunichtezumachen – tatsächlich wurde dadurch ein guter Teil des Zuwachses aus dem ersten Halbjahr 2011 neutralisiert.</strong></p>
<p>Trotz aller Schwierigkeiten ist eine durchweg positive Entwicklung zu verzeichnen. So haben die Deutschen während der vergangenen zehn Jahre stetig mehr Vermögen angesammelt. Rückschläge gab es dabei nur bei schweren Turbulenzen an den Börsen, wie beispielsweise in den Jahren 2006 und 2008. Die Krise auf den Finanzmärkten hat die Bundesbürger dazu veranlasst, beim Sparen auf Nummer sicher zu gehen. Die Banken verzeichnen daher einen Zuwachs an Sparbüchern und -briefen, während die Anlagefreudigkeit an der Börse leicht zurückgegangen ist.</p>
<p><span id="more-780"></span></p>
<p>Im hypothetischen Fall, die Bundesbürger müssten für die bestehende Staatsschuld aufkommen, würde das private Vermögen schnell dahinschmelzen. Bei einer Verschuldung von insgesamt knapp über 2 Billionen Euro wäre umgerechnet jeder Deutsche mit 25.000 Euro verschuldet. Bei einem rechnerischen Privatvermögen von knappen 40.000 Euro blieben in diesem Fall nur 15.000 Euro pro Person übrig.</p>
<p>Die Probleme an den Börsen wirken sich übrigens auf das Sparverhalten allgemein aus: Knapp jeder fünfte Bundesbürger gab bei einer Umfrage an, in Zukunft weniger sparen zu wollen. Grund dafür ist sicher die Angst vor einem Geld- bzw. Wertverlust. Das ist ein Plus von knappen fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Immerhin gute 16 Prozent der Befragten wollen dagegen mehr auf die hohe Kante legen, was einem leichten Rückgang von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Befragt wurden hierzu Menschen zwischen 18 und 69 Jahren.</p>
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		<title>Vorsicht vor der Abo-Falle</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 12:50:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Handy]]></category>
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		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>
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		<description><![CDATA[Smartphones werden bei den Deutschen immer beliebter. Etwa 11,8 Millionen Bürger haben sich im Jahr 2011 ein Smartphone gekauft. Doch mit den ersten Rechnungen kommt bei vielen das böse Erwachen: Dank sogenannter Abo-Fallen erhalten viele Smartphone-Nutzer unerwartet hohe Rechnungen. Das Problem ist dabei häufig nur einen Klick entfernt. Viele Smartphone-Nutzer laden sich oft kostenlose Apps [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-775" title="Smartphone Abofalle" src="http://www.your.de/news/wp-content/uploads/2012/01/smartphone_abofalle.jpg" alt="" width="144" height="144" /><strong>Smartphones werden bei den Deutschen immer beliebter. Etwa 11,8 Millionen Bürger haben sich im Jahr 2011 ein Smartphone gekauft. Doch mit den ersten Rechnungen kommt bei vielen das böse Erwachen: Dank sogenannter Abo-Fallen erhalten viele Smartphone-Nutzer unerwartet hohe Rechnungen.</strong></p>
<p>Das Problem ist dabei häufig nur einen Klick entfernt. Viele Smartphone-Nutzer laden sich oft kostenlose Apps auf ihr Handy. Allerdings enthalten viele diese Apps Werbebanner. Klickt man auf solch ein Banner, schließt man damit automatisch ein Abo beispielsweise für Klingeltöne oder Spiele ab. Diese Abos können monatlich bis zu rund 60 Euro kosten.</p>
<p><span id="more-774"></span></p>
<p>Ersichtlich wird dieses Abo für den Handynutzer meist erst mit der nächsten Rechnung, auf der die Kosten häufig unter „Andere Leistungen“ angegeben werden. Doch Handynutzer können aufatmen. Durch das Anklicken einer Werbung schließt man keinen gültigen Vertrag ab, denn dieser setzt voraus, dass der Anbieter den Nutzer bezüglich Preis, Laufzeit, Inhalt des Vertrages sowie die Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten informiert hat. Ist dies nicht geschehen, kann man die angefallenen Kosten zurückfordern.</p>
<p>Wurde das Geld bereits mit den Handykosten abgebucht, sollte man zunächst beim Mobilfunkanbieter den Abschluss des Abos bestreiten und das Geld zurückfordern. Zudem sollte man einen Brief an den Abo-Anbieter schicken, den Vertragsabschluss bestreiten und kündigen. Verbraucherzentralen stellen hierfür Musterschreiben zur Verfügung, um Handynutzern das Vorgehen zu erleichtern. Nur mit dem schriftlichen Widerspruch besteht die Chance auf Geldrückzahlung.</p>
<p>Davor erst gar nicht in die Abo-Falle zu tappen, können sich Smartphone-Nutzer auf unterschiedliche Weise schützen. Zum einen kann man Drittanbieter sperren, sodass diese das Geld nicht mehr über die Handyrechnung abbuchen können. Dies hat allerdings den Nachteil, dass auch andere Zahlungsmöglichkeiten über das Handy eingeschränkt werden. Zum anderen sollten Handynutzer SMS von ihrem Mobilfunkanbieter immer sorgfältig lesen, um mögliche Hinweise auf einen Abo-Abschluss nicht zu übersehen. Auch die Kontrolle der Rechnung ist unerlässlich. Denn wer monatelang das Abo ohne Widerspruch zahlt, hat bei der Rückforderung des Geldes oft nur mit Hilfe eines Anwalts Glück.</p>
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		<title>So kommen privat Versicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 12:20:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Yourblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt. Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="Private Krankenversicherung.jpg" src="/news/wp-content/uploads/private_krankenversicherung.jpg" alt="Private Krankenversicherung.jpg" width="180" height="121" border="0" /><strong>Im Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt.</strong></p>
<p><strong>Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend</strong></p>
<p>Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, sind die Versicherungspflichtgrenzen. Nur wer innerhalb dieser Grenzen liegt, hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade diese Versicherungspflichtgrenzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an erhöht worden. Während im Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze bei einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro lag, gilt ab 2012 eine Einkommensgrenze von 4.237,50 Euro. Allein durch diese Erhöhung gerieten beim Jahreswechsel eine ganze Reihe von privat versicherten Arbeitnehmern wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Arbeitnehmer, deren Einkommen auch 2012 höher liegt, haben die Wahl, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine <a title="private Krankenversicherung" href="http://www.tarifcheck24.com">private Krankenversicherung</a> zu wechseln.</p>
<p><strong>Befreiungsanträge sind bindend</strong></p>
<p>Ein Teil der privat Versicherten möchte gern wieder in die GKV zurückkehren. Es gibt aber auch diejenigen, die privat versichert bleiben wollen. Sie können sich aufgrund der Veränderungen in der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn nach einem Befreiungsantrag ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Auch wenn der Verdienst sinken sollte, ein Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, wird er wieder Mitglied in der GKV.</p>
<p><strong>Mögliche Wege zurück in die GKV</strong></p>
<p>Grundsätzlich gibt es auch bei der erhöhten Versicherungspflichtgrenze Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze korrigieren. Wichtig ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur Arbeitnehmern möglich ist, die jünger als 55 Jahre sind.</p>
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