So fängt ein bekanntes altes Sprichwort an und jeder weiß, wie es weitergeht. Dass man ohne böse Absicht Schäden an fremdem Eigentum verursachen kann, davon kann sich niemand wirklich freisprechen. In der Regel informiert man seine private Haftpflichtversicherung über den Schadenhergang und der Geschädigte erhält seine Entschädigungsleistung.
Die Voraussetzung dafür, dass Schäden so einfach und unkompliziert abgewickelt werden können, ist aber, dass eine private Haftpflichtversicherung überhaupt existiert und das ist leider heutzutage keine Selbstverständlichkeit. Was aber tut man als Geschädigter, wenn derjenige, der einen Schaden verursacht hat, nicht versichert und auch nicht zahlungspflichtig ist? In der Regel bleibt man auf seinem Schaden sitzen und muss für Neuanschaffungen oder Reparaturen selbst bezahlen.
Diesem Umstand tragen viele Haftpflichtversicherer in Deutschland inzwischen Rechnung. Beim Abschluss einer solchen Versicherung hat der Versicherte die Möglichkeit, eine so genannte Forderungsausfalldeckung mit einschließen zu lassen. Dieser Zusatzbaustein haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, aber aufgrund einer fehlenden Versicherung nicht abgedeckt waren. Der Selbstbehalt wird hier mit ca. 2.000 bis 2.500 Euro pro Schadenfall relativ hoch angesetzt, unter anderem auch, um den Aufwand der Abwicklung von Bagatellschäden in Grenzen zu halten und damit die Versicherungsprämien nicht zu stark zu belasten.
Übersteigt die Schadenhöhe den vereinbarten Selbstbehalt und ist der Schadenverursacher weder versichert noch finanziell in der Lage, für den durch ihn verursachten Schaden aufzukommen, tritt die eigene Privathaftpflichtversicherung des Geschädigten ein und reguliert den Schaden. Natürlich wird die Versicherung versuchen, den Verursacher trotzdem haftpflichtig zu machen, aber dies geschieht ohne Beteiligung des Geschädigten. Eine solche, in die eigene private Haftpflicht integrierte Forderungsausfallversicherung ist also eine zusätzliche Sicherung vor Schäden, die ansonsten vom Geschädigten selbst bezahlt werden müssten. Ein Vergleich der einzelnen Anbieter kann hier sehr sinnvoll sein, weil sich die Bedingungen der Forderungsausfallversicherung und der vereinbarte Selbstbehalt hier deutlich voneinander unterscheiden können.