Stürme und Unwetter bringen naturgemäß nicht nur Verkehrsunfälle und entwurzelte Bäume mit sich; auch Schäden an Häusern sind regelmäßig die Folge von Naturgewalten. Genauso häufig stellt sich die Frage, wer eigentlich für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung – nicht immer sind die Zuständigkeiten eindeutig erklärt. Experten haben festgestellt, dass knapp 70 % aller Hausbesitzer noch immer nicht über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, der auch tatsächlich alle Schäden durch Naturgewalten abdeckt. Eine Wohngebäudeversicherung, über die die meisten verfügen, kommt zwar für Sturm- und Hagelschäden auf; kommt es aber zu Überschwemmungen oder Starkregen und infolgedessen zu Überflutungen der Räume, wäre eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese besitzen allerdings nur die wenigsten.
Immerhin: Gute 75 % aller Unwetterschäden fallen in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch einen Sturm (definiert durch Windstärke acht oder höher) entstehen können, wie beispielsweise abgedeckte Dächer oder beschädigte Satellitenanlagen oder Schornsteine. Allerdings muss in der Versicherungspolice ausdrücklich erwähnt sein, dass Sturmschäden im Versicherungsumgang inbegriffen sind. Wird durch einen starken Wind ein Baum entwurzelt, der dann das Dach eines Gebäudes beschädigt und Wasserschäden durch Regenfälle im Inneren zur Folge hat, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Neuwert des Mobiliars. Kommt es durch einen Sturm zu einem Schaden an einem Auto, ist die Kaskoversicherung zuständig. Wird etwa durch herabfallende Dachziegel das Eigentum Dritter beschädigt oder kommt es gar zu einem Personenschaden, kann das auch in die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung fallen.
Das Leben ist unberechenbar. Krankheiten oder Unfälle geschehen meist dann, wenn man sie am wenigsten braucht. Wer sich im Notfall auf den Staat verlässt, ist seit 2001 verlassen, denn damals wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Um im Ernstfall nicht ohne finanziellen Rückhalt dazustehen, sollte man möglichst früh vorsorgen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente umfasst schließlich gerade etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und wird auch nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht mehr als etwa drei Stunden arbeiten kann. Wer täglich zwischen etwa drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält den halben Satz und wer seit weniger als fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlt oder selbstständig ist, erhält erst gar keine Erwerbsminderungsrente.
Seit dem 1. Dezember 2011 soll der Autokauf für Verbraucher einfacher sein. Schließlich wird ab diesem Zeitpunkt jeder Neuwagen mit einem Öko-Label versehen, das über die Umweltfreundlichkeit und Verbrauchseffizienz des Fahrzeuges Aufschluss gibt.
Versicherungen sind ein Thema, das jeden angeht, bei dem sich aber nur die wenigsten Menschen wirklich gut auskennen. Schon bei der Frage, welche Versicherungen notwendig sind, fehlen den meisten die richtigen Informationen. Verbraucherschützer weisen daher immer wieder darauf hin, dass neben der privaten Haftpflichtversicherung vor allem die Krankenversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den obersten Rängen der Notwendigkeitsliste stehen.
Während Zeitungen sinkende Leserzahlen beklagen, erfreuen sich das Internet und das Fernsehen bei vielen Menschen großer Beliebtheit. Studien konnten nun zeigen, dass etwa 48 Prozent der Deutschen die beiden Medien sogar gleichzeitig nutzen und im Internet surft, während der Fernseher läuft. Sehr beliebt scheint dabei die Methode, mit dem Laptop auf dem Schoß gemütlich auf der Couch zu sitzen und dabei im Hintergrund fernzusehen.