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BerufsunfähigkeitsversicherungDas Leben ist unberechenbar. Krankheiten oder Unfälle geschehen meist dann, wenn man sie am wenigsten braucht. Wer sich im Notfall auf den Staat verlässt, ist seit 2001 verlassen, denn damals wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Um im Ernstfall nicht ohne finanziellen Rückhalt dazustehen, sollte man möglichst früh vorsorgen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente umfasst schließlich gerade etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und wird auch nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht mehr als etwa drei Stunden arbeiten kann. Wer täglich zwischen etwa drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält den halben Satz und wer seit weniger als fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlt oder selbstständig ist, erhält erst gar keine Erwerbsminderungsrente.

Durchschnittlich wird etwa jeder vierte Bürger berufsunfähig, häufig aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Rückenbeschwerden. Daher zählt eine entsprechende private Vorsorge zu den wichtigsten Versicherungsarten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Versicherungsnehmer bereits bei einer Berufsunfähigkeit von circa 50 Prozent mit dem vollständigen oder prozentualen Ersatz des Verdienstausfalles.

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Versicherungen VorerkrankungenObgleich der Berufsunfähigkeitsschutz neben der Privathaftpflicht zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen gehört, ist es für zahlreiche Personen schwer oder sogar unmöglich, eine solche Police abzuschließen, da gesundheitliche Risiken zu massiven Aufschlägen auf die Prämie oder gar zu einer kompletten Ablehnung führen. Wer also bereits Operationen über sich ergehen lassen musste oder unter einer chronischen Krankheit leidet, muss unter Umständen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten, auch wenn er diese gerne abschließen würde.

Da die Versicherungsunternehmen hierbei nicht zur Annahme eines Kunden verpflichtet sind, wählen sie ihre Klientel genau aus und bevorzugen junge, gesunde Menschen, die voraussichtlich über einen längeren Zeitraum hinweg Beiträge einzahlen, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Je älter und kränker man ist, desto geringer sind also die Chancen, einen solchen Vertrag zu erhalten. Dies ist besonders nachteilig, da der gesetzliche Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde und nur noch für Personen gilt, die im Jahr 1960 oder früher geboren sind.

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