Mit ‘GKV’ getaggte Artikel

Private Krankenversicherung.jpgIm Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt.

Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend

Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, sind die Versicherungspflichtgrenzen. Nur wer innerhalb dieser Grenzen liegt, hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade diese Versicherungspflichtgrenzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an erhöht worden. Während im Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze bei einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro lag, gilt ab 2012 eine Einkommensgrenze von 4.237,50 Euro. Allein durch diese Erhöhung gerieten beim Jahreswechsel eine ganze Reihe von privat versicherten Arbeitnehmern wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Arbeitnehmer, deren Einkommen auch 2012 höher liegt, haben die Wahl, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Befreiungsanträge sind bindend

Ein Teil der privat Versicherten möchte gern wieder in die GKV zurückkehren. Es gibt aber auch diejenigen, die privat versichert bleiben wollen. Sie können sich aufgrund der Veränderungen in der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn nach einem Befreiungsantrag ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Auch wenn der Verdienst sinken sollte, ein Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, wird er wieder Mitglied in der GKV.

Mögliche Wege zurück in die GKV

Grundsätzlich gibt es auch bei der erhöhten Versicherungspflichtgrenze Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze korrigieren. Wichtig ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur Arbeitnehmern möglich ist, die jünger als 55 Jahre sind.

Krankenkassen ÜberschussGute Nachrichten für die deutschen Krankenkassen: Im ersten Halbjahr 2011 verzeichneten sie einen Überschuss in Milliardenhöhe. Knappe zweieinhalb Milliarden Euro konnten von den Gesellschaften eingespart werden. Als Gründe dafür werden zum einem sinkende Arzneimittelausgaben, zum anderen die gute Konjunktur angegeben.

Experten schätzen, dass der Gesundheitsfonds, der die Krankenkassen mit Geld versorgt, bis zum Ende des Jahres 2011 rund sieben Milliarden Euro Überschuss erwirtschaften wird – von denen allerdings gute fünf Milliarden Euro bereits schon wieder verplant worden sind, teils für die gesetzliche Mindestreserve, teils für den geplanten Sozialausgleich.

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PKV-BilligtarifeSeit dem 1. August hat eine weitere private Krankenversicherung ihren Billigtarif vom Markt genommen. Die Central bietet dann neuen Versicherungsnehmern nicht mehr ihren günstigen Ecoline-Tarif an.

Den Billigtarif hatte die Versicherung vor allem als Anreiz für Selbstständige angeboten, die selbst bei niedrigem Einkommen nicht in einen günstigeren Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln können. Die Versicherung hatte darauf spekuliert, dass neue Kunden mit Einsteigertarifen nach einer Weile in einen höheren Tarif mit besseren Leistungen aufsteigen würden. Doch die Hoffnungen wurden nicht erfüllt. Dabei hatte die Einführung des Tarifes aus dem Billigsegment vor drei Jahren vielversprechend begonnen. Rund 40.000 Kunden hatten sich in den letzten Jahren für den Ecoline-Tarif entschieden und der Versicherung eine Umsatzsteigerung über dem Branchendurchschnitt beschert. Doch die Zahl der Versicherungsnehmer, die sich später für einen teureren Tarif entschieden, war ausgesprochen gering.

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Privatpatient RechnungIm übertragenen Sinn ist das Prinzip bereits von der Zahnbehandlung bekannt. Wer mehr möchte als die Krankenversicherung bezahlt, der muss die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein ähnliches Konzept möchte die Regierungskoalition jetzt auch für den restlichen Bereich der Krankenversicherung einführen.

Allerdings ist der Leistungskatalog von Allgemeinmedizinern nicht mit denen der Zahnärzte vergleichbar, sodass hier auf den Versicherten eventuell weitere Kosten und auf die Krankenversicherungen ein erhöhter Abrechnungsaufwand zukommen können. Allen gesetzlichen Versicherten soll die Möglichkeit gegeben werden, die vom Arzt erbrachten Leistungen zunächst selbst zu bezahlen und erst anschließend mit der Krankenversicherung abzurechnen. Dabei wird eine größtmögliche Flexibilität für die Versicherten angestrebt, das heißt, er kann entscheiden, für welche Art von Ärzten und Behandlungen er dies in Anspruch nehmen möchte.

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Krankenversicherungen für Babys

Dienstag, 05. Oktober 2010

Baby KrankenversicherungPaare, die ein Kind erwarten, machen sich über alles Mögliche Gedanken. Eine Menge Anschaffungen stehen an. Vom Kinderwagen über die Bekleidung bis zum neuen Kinderzimmer müssen viele Fragen geklärt werden. Die Frage nach dem Versicherungsschutz des Neugeborenen stellt sich bei vielen Eltern erst spät. Dabei kann insbesondere das Kinderkriegen mit verbundener Heirat für privat Versicherte teuer werden, sodass die intensive Auseinandersetzung mit der besten Möglichkeit, sein Baby krankenzuversichern nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Schwierig stellt sich die Situation vor der Geburt dar, wenn die Eltern in zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen krankenversichert sind. Ist beispielsweise der Vater privat versichert, die Mutter aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung, besteht zunächst die freie Wahl, in welchem System das Neugeborene mitversichert werden soll. Entscheiden sich die Eltern dafür, das Kind privat zu versichern, ist das ohne Weiteres über die private Krankenversicherung des Vaters möglich. Die Beiträge liegen hier in der Regel bei einem niedrigen dreistelligen monatlichen Betrag. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Falle nicht nötig.

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