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Zusatzbeiträge GKV 2011Steigende Gesundheitskosten beschäftigen die Politik schon seit mehreren Jahren, immer wieder kommt es aus diesem Grund zu Reformen, die die Finanzierungslücke schließen sollen. Derzeit können die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge einfordern, deren Höhe allerdings begrenzt ist. Diese Grenze soll ab 2011 im Zuge der neuesten Gesundheitsreform allerdings aufgehoben werden, theoretisch müssen die Versicherten also mit höheren Zusatzkosten rechnen.

Im nächsten Jahr werden die Krankenkassen aber vermutlich noch mit den regulären Beiträgen ihrer Mitglieder auskommen. Der Hauptgrund dafür ist die Anhebung des gesetzlich festgelegten Beitragssatzes zu Jahresbeginn, außerdem wird das Gesundheitssystem staatlich bezuschusst. Obgleich die Finanzierung für 2011 gesichert scheint, müssen gesetzlich Versicherte also ab dem 1. Januar mit höheren Kosten rechnen, außerdem werden schlecht wirtschaftende Kassen auf lange Sicht wohl nicht umhinkommen, zusätzliche Beiträge zu erheben. Sollten diese mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens betragen, erhält der Versicherte vom Staat einen Sozialausgleich aus Steuermitteln. Dadurch soll ein größerer Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen geschaffen werden, da Anbieter ohne oder mit geringen Zusatzbeiträgen für die Versicherten attraktiver erscheinen.

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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden prozentual vom Bruttogehalt berechnet, allerdings nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze; vom darüber liegenden Anteil des Gehalts werden keine Beiträge erhoben. Bisher ist dieser Wert nahezu kontinuierlich gestiegen, da er sich jeweils an den Durchschnittsgehältern des Vorjahres orientiert.

Die Auswirkungen der Finanzkrise machen sich aber auch hier bemerkbar. Auch weil viele Arbeitnehmer in Deutschland zeitweise von Kurzarbeit betroffen waren, fiel der Durchschnittsverdienst im vergangenen Jahr insgesamt niedriger aus. Dementsprechend soll zum 1. Januar 2011 auch die Beitragsbemessungsgrenze nach unten korrigiert werden, was bisher noch nie der Fall war, da die Gehälter in der Vergangenheit eher kontinuierlich gestiegen sind, wenn auch teils nur in geringem Umfang.

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ZusatzbeiträgeNeuesten Berechnungen zufolge fehlen den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr rund vier Milliarden Euro – und das trotz höherer Zuschüsse des Bundes. Darüber hinaus werden rapide steigende Kosten für Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen sowie Arzthonorare befürchtet. Weiterhin wurden die Krankenkassen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden. Damit ist es wohl ein offenes Geheimnis: Die gesetzlichen Krankenkassen werden vermehrt in die Taschen der Bürger greifen und ihr Defizit unter anderem durch die eingeführten Zusatzbeiträge ausgleichen.

Zurzeit dürfen die Krankenkassen, für die die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, von ihren Mitgliedern einen maximalen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens erheben. Das sind höchstens 37,50 Euro pro Monat. Im Gespräch ist auch eine Erhöhung auf zwei bis zweieinhalb Prozent. Allerdings soll nach diesen Plänen die Anhebung des Beitragssatzes nach dem Einkommen gestaffelt sein. Bis 1.400 Euro gilt nach wie vor der Zusatzbeitrag von einem Prozent. Wer jedoch ein höheres Einkommen hat, auf den kommen Mehrkosten in Höhe von bis zu 93,57 Euro zu. Zusätzlich zu diesen Belastungen soll der allgemeine Beitragssatz wieder angehoben werden: von derzeit 14,9 auf dann 15,5 Prozent. Hier tragen die Arbeitnehmer dann 8,2 Prozent. Auf den Arbeitgeber entfallen 7,3 Prozent.

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