Kaum eine Versicherung schützt so sehr vor hohen Schäden und wird gleichzeitig so stark vernachlässigt wie die private Haftpflichtversicherung. Egal, ob kleiner Schadensfall oder großer Schaden – die Haftpflichtversicherung kommt in den meisten Fällen auf.
Das Leben läuft meist nicht ohne den einen oder anderen Schaden ab. Eine zerbrochene Glasscheibe oder gar ein verursachter Unfall gehören in diese Kategorie. Ohne Haftpflichtversicherung können große Sach- oder Personenschäden sogar den finanziellen Ruin bedeuten, auch wenn sie nur versehentlich erfolgten. Natürlich deckt eine Haftpflichtversicherung keine Schäden, die mit Absicht verursacht wurden, doch auch bei grober Fahrlässigkeit haften viele Versicherer. Eine Haftpflicht kann oft schon für weniger als 100 Euro jährlich abgeschlossen werden.
Neuere private Haftpflichtpolicen decken Personenschäden bis mindestens zwei Millionen Euro und Sachschäden bis mindestens eine Million Euro ab. Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Anspruchssteller führt der Versicherer den Prozess und trägt die anfallenden Kosten. Kinder sind bis zur Volljährigkeit durch die Familienhaftpflicht geschützt. Für die gesamte Schulzeit sowie die Dauer der Berufsausbildung oder des Studiums gilt dieser Schutz unabhängig vom Alter.
Das Leben als Student kann oft unbeschwert und entspannt sein. Die wenigsten Studenten machen sich Gedanken darüber, ob sie richtig und überhaupt ausreichend versichert sind. Rente? Unfälle? Berufsunfähigkeit? Solche Probleme scheinen oft weit weg vom Studentenalltag. Dabei ist es auch für junge Studenten wichtig, sich schon früh über solche Themen zu informieren. Braucht man eine Versicherung, ist es oft schon zu spät. Der etwaige Notfall kann dabei so scheinbar lapidar sein wie ein verschüttetes Glas Rotwein auf dem teuren Perserteppich der Eltern eines Kommilitonen oder so existenziell wie ein Unfall, der alle Zukunftsaussichten in dem angestrebten Beruf auslöscht. In beiden Fällen bietet eine Versicherung einen guten Schutz.
Minderjährige Kinder sind automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Kinder unter sieben Jahren sind dabei nicht schuldfähig, so dass bei einem Schaden auch keine Ersatzpflicht besteht, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben. Aber auch bereits volljährige Kinder können über die Haftpflichtversicherung der Eltern noch weiter mitversichert sein, wenn sie sich noch in der sogenannten Erstausbildung befinden.
Bis zum 30. November haben Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit, ihre Fahrzeugversicherung zu kündigen, um zum 01.01. des Folgejahres zu einer neuen Versicherung zu wechseln. Dabei sollte aber nicht alleine der Preis entscheiden, sondern auch andere Faktoren müssen berücksichtigt werden.