Mit ‘Haftpflichtversicherung’ getaggte Artikel

HaftpflichtversicherungSo fängt ein bekanntes altes Sprichwort an und jeder weiß, wie es weitergeht. Dass man ohne böse Absicht Schäden an fremdem Eigentum verursachen kann, davon kann sich niemand wirklich freisprechen. In der Regel informiert man seine private Haftpflichtversicherung über den Schadenhergang und der Geschädigte erhält seine Entschädigungsleistung.

Die Voraussetzung dafür, dass Schäden so einfach und unkompliziert abgewickelt werden können, ist aber, dass eine private Haftpflichtversicherung überhaupt existiert und das ist leider heutzutage keine Selbstverständlichkeit. Was aber tut man als Geschädigter, wenn derjenige, der einen Schaden verursacht hat, nicht versichert und auch nicht zahlungspflichtig ist? In der Regel bleibt man auf seinem Schaden sitzen und muss für Neuanschaffungen oder Reparaturen selbst bezahlen.

(weiterlesen …)

UnwetterschädenFür Schäden durch Unwetter haftet in der Regel die Versicherung. Sturmschäden sollten der Versicherungsgesellschaft unmittelbar und vor allem wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Wer dazu beiträgt, die Schadensfeststellung zu erschweren, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz – Gefahrenquellen sind jedoch umgehend zu beseitigen. Bei Unklarheiten hilft meist ein Anruf bei der Versicherung weiter.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften setzen für einen Sturm Windstärke acht voraus, also Windgeschwindigkeiten von mindestens 63 Kilometern pro Stunde. Einen Nachweis über abgerissene Ziegel oder Dachpappe muss der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht erbringen, wenn gleichartige Schäden auch an den Nachbarhäusern vorliegen. Werden Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen, dann zahlt die Hausratversicherung. Diese haftet jedoch nur dann, wenn die Gegenstände sich während des Sturms innerhalb eines Hauses befanden, das ebenfalls Sturmschäden aufweist. Ausgenommen von dieser Regel sind außen angebrachte Markisen und Antennen, die ausschließlich von den Bewohnern der jeweiligen Wohnung genutzt werden.

(weiterlesen …)

Vuvuzela HaftpflichtversicherungOb im Stadion, beim Public-Viewing oder der privaten WM-Grillparty: Fußballfans sind überall mit den betäubend lauten Vuvuzelas konfrontiert. Ein dadurch entstandener Hörschaden kann zum Haftpflichtfall werden, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht vorliegt. Das Gehör ist in der heutigen Informationsgesellschaft ohnehin ein stark belastetes Sinnesorgan. Doch viele Menschen unterschätzen die Empfindlichkeit des Gehörs und die Gefahr einer Schädigung.

Gerade bei Massenveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen wird ein hoher Geräuschpegel als Ausdruck der Begeisterung angesehen und geschätzt. Diese Art der lange anhaltenden Lärmbelastung kann allerdings auch zu Hörschäden führen. Nur wenige beugen bisher dem Gesundheitsrisiko durch Fan-Gesänge und Vuvuzela-Lärm mithilfe von Gehörschutz vor. Teilweise werden Kinder geschützt, wogegen Erwachsene oft von der eigenen Unempfindlichkeit ausgehen. Das ist jedoch ein Trugschluss.

(weiterlesen …)