Regelmäßig werden bestimmte Regionen Deutschlands mehr oder weniger stark von Hochwasser geplagt. Die dadurch entstehenden Kosten werden, je nach individuellem Fall und bestehendem Versicherungsschutz, entweder vom Betroffenen selbst oder von der Versicherung getragen. Nicht selten handelt es sich dabei um verhältnismäßig hohe Beiträge, die ein großes Loch in die Finanzen der Betreffenden reißen.
Für Eigenheimbesitzer gibt es jedoch einen Lichtblick: Unter bestimmten Voraussetzungen können die durch Hochwasser verursachten Schäden von der Steuer abgesetzt werden. Zunächst muss es sich dabei um Beschädigungen des Wohnraums handeln; Fahrzeuge und Garagen sind daher ausgenommen. Grundsätzlich gilt folgende Faustregel: Von der Summe der Gesamtkosten zieht man ab, was die Versicherung bezahlt hat. Das Ergebnis trägt man in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein. Allerdings zieht die zuständige Behörde davon noch einmal einen Betrag zwischen rund einem und sieben Prozent des Gesamteinkommens ab, je nachdem, wie hoch das Einkommen ausfällt und wie viele Kinder im Haushalt vorhanden sind. Auch als Vermieter einer Immobilie kann man Hochwasserschäden geltend machen: In diesem Fall werden die Kosten als Werbungskosten angegeben.
In Hochwassergebieten stellt sich bei der Überschwemmung für viele die Frage, welche Schäden eigentlich von der Versicherung übernommen werden und für welche man selbst aufkommen muss. Das betrifft nicht nur Immobilien, sondern besonders auch Kraftfahrzeuge, die oft in großem Maße von Überschwemmungen betroffen sind.
Wer eine Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit, was die Absicherung seines Hauses bei Schäden durch Umwelteinflüsse betrifft. Doch das ist ein folgenschwerer Fehler. Denn nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung kann man mit Entschädigungen rechnen. Selbst wenn dieses Detail jedoch bekannt ist, kann es in Deutschland zu Schwierigkeiten bei solchen Versicherungspaketen kommen.