Mit ‘Krankenversicherung’ getaggte Artikel

Krankenversicherung AuslandsaufenthaltViele – besonders ältere – Bundesbürger planen immer häufiger, einen Teil des Jahres oder den gesamten Lebensabend im warmen und sonnigen Süden zu verbringen. Damit dieser Traum im Laufe der Zeit nicht zu einem Albtraum wird, sollten vorab bestimmte Punkte mit der Krankenkasse geklärt werden.

So glauben viele, dass sie Vorteile haben, wenn sie während des längeren Aufenthaltes im Ausland ihren Wohnsitz in Deutschland belassen. Doch gerade für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse kann dieses ein Nachteil sein, denn bei dauerhafter Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland werden sie dort wie Pflichtversicherte der ausländischen Krankenkasse behandelt. Für deutsche Versicherte kann das heißen, dass sie ihren Rentenstatus verlieren und ihnen dadurch zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr zugestanden wird. Um dies zu verhindern, muss der ausländischen Krankenversicherung eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden.

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Krankenkassen ÜberschussGute Nachrichten für die deutschen Krankenkassen: Im ersten Halbjahr 2011 verzeichneten sie einen Überschuss in Milliardenhöhe. Knappe zweieinhalb Milliarden Euro konnten von den Gesellschaften eingespart werden. Als Gründe dafür werden zum einem sinkende Arzneimittelausgaben, zum anderen die gute Konjunktur angegeben.

Experten schätzen, dass der Gesundheitsfonds, der die Krankenkassen mit Geld versorgt, bis zum Ende des Jahres 2011 rund sieben Milliarden Euro Überschuss erwirtschaften wird – von denen allerdings gute fünf Milliarden Euro bereits schon wieder verplant worden sind, teils für die gesetzliche Mindestreserve, teils für den geplanten Sozialausgleich.

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FamilienversicherungVerheiratete Eltern, die beide in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können ihre Kinder kostenlos mitversichern – die Familienversicherung. Ist einer der Partner Kunde einer privaten Krankenversicherung, werden Beiträge erhoben.

Diese Regelung bestätigte sich kürzlich wieder, nachdem eine Betroffene dagegen geklagt hatte, dass Besserverdiener ihrer Meinung nach durch die erhobenen Beiträge benachteiligt würde. Sie selbst ist gesetzlich versichert, ihr Ehemann dagegen privat. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde ab und berief sich dabei auf ein bereits im Jahr 2003 gefälltes Urteil.

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Wenn die Krankenkasse pleite geht

Montag, 23. Mai 2011

Krankenkassen InsolvenzDas Thema der insolventen Krankenkassen wird seit einiger Zeit heftig diskutiert. Im Bereich der Heilberufe ist der schlimmste Fall jetzt eingetreten: Die Berufskrankenkasse schließt in absehbarer Zukunft ihre Pforten. Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter über diese versichert haben, gilt es nun einiges zu beachten, um den Wechsel zu einer anderen Kasse möglichst problemlos zu überstehen.

Voraussetzung ist die rechtzeitige Bekanntgabe der Schließung durch die Krankenkasse selbst. Dies ist zwingend notwendig, um den Arbeitgebern ausreichend Zeit einzuräumen, eine neue Versicherung zu suchen. Ab dem Tag, an dem die bisherige Krankenkasse schließt, verbleiben automatisch alle dort Versicherten ohne Krankenversicherung. Damit der Wechsel in eine andere Kasse nahtlos vonstattengehen kann, muss bereits vor dem Tag der Schließung eine Mitgliedsbescheinigung für den neuen Versicherer vorhanden sein. Im Klartext heißt das: Der Wechsel muss im Grunde genommen bereits vor dem eigentlichen Stichtag vollzogen worden sein.

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Krankenversicherung SteuerBis zum Jahr 2009 waren es besonders Selbstständige, die einer Höchstgrenze für sonstige Versicherungsbeiträge unterlagen; hierunter fielen beispielsweise die Pflegeversicherung sowie die private Krankenversicherung. Diese Grenze war bei 2.400 Euro / 1.500 Euro angesetzt. Diese Grenzen sind durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz hinfällig geworden – besonders Unternehmer mit höheren Beiträgen profitieren hiervon.

Um die Vorteile aber auch tatsächlich nutzen zu können, müssen die steuerpflichtigen Versicherungsnehmer der Übermittlung ihrer Daten an die Finanzbehörden zustimmen – dazu gehören unter anderem die Beitragshöhe, die Steueridentifikationsnummer sowie die Daten des Versicherungsvertrags. Wer Mitglied in einer privaten Krankenkasse ist, der wird über diesen Vorgang per Informationsblatt in Kenntnis gesetzt, die Zustimmung muss dann regelmäßig innerhalb von vier Wochen erfolgen – ansonsten besteht das Risiko, bei der steuerlichen Absetzbarkeit Einbußen hinnehmen zu müssen. Die Übermittlung in Papierform schließt das neue Gesetz ausdrücklich aus.

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