Viele – besonders ältere – Bundesbürger planen immer häufiger, einen Teil des Jahres oder den gesamten Lebensabend im warmen und sonnigen Süden zu verbringen. Damit dieser Traum im Laufe der Zeit nicht zu einem Albtraum wird, sollten vorab bestimmte Punkte mit der Krankenkasse geklärt werden.
So glauben viele, dass sie Vorteile haben, wenn sie während des längeren Aufenthaltes im Ausland ihren Wohnsitz in Deutschland belassen. Doch gerade für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse kann dieses ein Nachteil sein, denn bei dauerhafter Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland werden sie dort wie Pflichtversicherte der ausländischen Krankenkasse behandelt. Für deutsche Versicherte kann das heißen, dass sie ihren Rentenstatus verlieren und ihnen dadurch zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr zugestanden wird. Um dies zu verhindern, muss der ausländischen Krankenversicherung eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden.
Gute Nachrichten für die deutschen Krankenkassen: Im ersten Halbjahr 2011 verzeichneten sie einen Überschuss in Milliardenhöhe. Knappe zweieinhalb Milliarden Euro konnten von den Gesellschaften eingespart werden. Als Gründe dafür werden zum einem sinkende Arzneimittelausgaben, zum anderen die gute Konjunktur angegeben.
Verheiratete Eltern, die beide in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können ihre Kinder kostenlos mitversichern – die Familienversicherung. Ist einer der Partner Kunde einer privaten Krankenversicherung, werden Beiträge erhoben.
Das Thema der insolventen Krankenkassen wird seit einiger Zeit heftig diskutiert. Im Bereich der Heilberufe ist der schlimmste Fall jetzt eingetreten: Die Berufskrankenkasse schließt in absehbarer Zukunft ihre Pforten. Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter über diese versichert haben, gilt es nun einiges zu beachten, um den Wechsel zu einer anderen Kasse möglichst problemlos zu überstehen.
Bis zum Jahr 2009 waren es besonders Selbstständige, die einer Höchstgrenze für sonstige Versicherungsbeiträge unterlagen; hierunter fielen beispielsweise die Pflegeversicherung sowie die private Krankenversicherung. Diese Grenze war bei 2.400 Euro / 1.500 Euro angesetzt. Diese Grenzen sind durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz hinfällig geworden – besonders Unternehmer mit höheren Beiträgen profitieren hiervon.