Der Versicherungsmarkt ist für Laien sehr unübersichtlich, weshalb viele Eltern verunsichert sind, wenn es darum geht, die richtigen Policen für ihr Kind abzuschließen. Dabei sind im Prinzip nur wenige Versicherungen notwendig, um den Nachwuchs ordentlich abzusichern.
Besonders wichtig ist hierbei die Krankenversicherung, da bereits in den ersten Lebensmonaten mehrere Arztbesuche erforderlich oder zumindest empfehlenswert sind. Die Wahl der Krankenkasse ist dabei nicht komplett frei, sondern hängt von der Versicherungsart der Eltern ab. Ist die Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann das Kind dort kostenlos mitversichert werden. Ist die Mutter privat, der Vater aber gesetzlich versichert, ist eine beitragsfreie Familienmitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Gehören beide einer privaten Krankenkasse an, müssen sie ihr Kind dort kostenpflichtig versichern.
Paare, die ein Kind erwarten, machen sich über alles Mögliche Gedanken. Eine Menge Anschaffungen stehen an. Vom Kinderwagen über die Bekleidung bis zum neuen Kinderzimmer müssen viele Fragen geklärt werden. Die Frage nach dem Versicherungsschutz des Neugeborenen stellt sich bei vielen Eltern erst spät. Dabei kann insbesondere das Kinderkriegen mit verbundener Heirat für privat Versicherte teuer werden, sodass die intensive Auseinandersetzung mit der besten Möglichkeit, sein Baby krankenzuversichern nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Arbeitnehmer können sich nach der derzeitigen Gesetzeslage nur für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Von dieser Regelung sind auch Personen betroffen, die von der Selbstständigkeit in ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis wechseln. Sie müssen sich in den ersten drei Jahren als Arbeitnehmer auf jeden Fall gesetzlich versichern, unabhängig davon, wie viel sie bisher mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit verdient haben. Dies gilt selbst dann, wenn das Gehalt von Anfang an oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenze liegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen für Hartz-IV-Empfänger die Kosten für eine Private Krankenversicherung von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Dies ist allerdings kein Freibrief für alle Hartz-IV-Empfänger, sich jetzt eine Private Krankenversicherung zu suchen.
Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 zusätzlich zu den anderen Sozialversicherungen für Rente, Krankheit und Arbeitslosigkeit als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer ins Leben gerufen. Sie wurde ähnlich aufgebaut wie die Rentenversicherung und steht deshalb aufgrund des demografischen Wandels vor dem gleichen Problem: Die Arbeitnehmer zahlen für die pflegebedürftigen Menschen von heute. Wenn sie pflegebedürftig werden, bekommen sie ihre Leistungen aus dem Topf, in den die heute Heranwachsenden dann als Arbeitnehmer einzahlen werden.