Mit ‘Krankenversicherung’ getaggte Artikel

Versicherung KinderDer Versicherungsmarkt ist für Laien sehr unübersichtlich, weshalb viele Eltern verunsichert sind, wenn es darum geht, die richtigen Policen für ihr Kind abzuschließen. Dabei sind im Prinzip nur wenige Versicherungen notwendig, um den Nachwuchs ordentlich abzusichern.

Besonders wichtig ist hierbei die Krankenversicherung, da bereits in den ersten Lebensmonaten mehrere Arztbesuche erforderlich oder zumindest empfehlenswert sind. Die Wahl der Krankenkasse ist dabei nicht komplett frei, sondern hängt von der Versicherungsart der Eltern ab. Ist die Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann das Kind dort kostenlos mitversichert werden. Ist die Mutter privat, der Vater aber gesetzlich versichert, ist eine beitragsfreie Familienmitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Gehören beide einer privaten Krankenkasse an, müssen sie ihr Kind dort kostenpflichtig versichern.

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Krankenversicherungen für Babys

Dienstag, 05. Oktober 2010

Baby KrankenversicherungPaare, die ein Kind erwarten, machen sich über alles Mögliche Gedanken. Eine Menge Anschaffungen stehen an. Vom Kinderwagen über die Bekleidung bis zum neuen Kinderzimmer müssen viele Fragen geklärt werden. Die Frage nach dem Versicherungsschutz des Neugeborenen stellt sich bei vielen Eltern erst spät. Dabei kann insbesondere das Kinderkriegen mit verbundener Heirat für privat Versicherte teuer werden, sodass die intensive Auseinandersetzung mit der besten Möglichkeit, sein Baby krankenzuversichern nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Schwierig stellt sich die Situation vor der Geburt dar, wenn die Eltern in zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen krankenversichert sind. Ist beispielsweise der Vater privat versichert, die Mutter aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung, besteht zunächst die freie Wahl, in welchem System das Neugeborene mitversichert werden soll. Entscheiden sich die Eltern dafür, das Kind privat zu versichern, ist das ohne Weiteres über die private Krankenversicherung des Vaters möglich. Die Beiträge liegen hier in der Regel bei einem niedrigen dreistelligen monatlichen Betrag. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Falle nicht nötig.

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Private Krankenversicherung selbstständigArbeitnehmer können sich nach der derzeitigen Gesetzeslage nur für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Von dieser Regelung sind auch Personen betroffen, die von der Selbstständigkeit in ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis wechseln. Sie müssen sich in den ersten drei Jahren als Arbeitnehmer auf jeden Fall gesetzlich versichern, unabhängig davon, wie viel sie bisher mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit verdient haben. Dies gilt selbst dann, wenn das Gehalt von Anfang an oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenze liegt.

Beim Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gilt also jeder zunächst als Pflichtversicherter und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder in seine private Krankenkasse zurückkehren. Unter Umständen könnte dies in Zukunft bereits nach einem Jahr möglich sein, zumindest in eine derartige Klausel im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung enthalten. Allerdings existiert bislang noch kein Gesetzentwurf für diese Änderung, so dass abzuwarten bleibt, ob und wann sie in Kraft treten wird. An der Tatsache, dass sich ehemals Selbstständige nach dem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis zunächst gesetzlich versichern müssen, würde freilich auch eine Verkürzung der Wartezeit nichts ändern.

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Hartz IV Private KrankenversicherungUnter bestimmten Voraussetzungen müssen für Hartz-IV-Empfänger die Kosten für eine Private Krankenversicherung von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Dies ist allerdings kein Freibrief für alle Hartz-IV-Empfänger, sich jetzt eine Private Krankenversicherung zu suchen.

In einem aktuell veröffentlichten Urteil eines Landessozialgerichtes werden klare Vorgaben gemacht. So betrifft das Urteil nur solche Versicherten, die unmittelbar vor Eintritt des Arbeitslosengeld II-Bezuges nicht versicherungspflichtig waren und die somit nach einer seit Januar 2009 geltenden Regelung nicht in die Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.

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RentenversicherungDie Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 zusätzlich zu den anderen Sozialversicherungen für Rente, Krankheit und Arbeitslosigkeit als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer ins Leben gerufen. Sie wurde ähnlich aufgebaut wie die Rentenversicherung und steht deshalb aufgrund des demografischen Wandels vor dem gleichen Problem: Die Arbeitnehmer zahlen für die pflegebedürftigen Menschen von heute. Wenn sie pflegebedürftig werden, bekommen sie ihre Leistungen aus dem Topf, in den die heute Heranwachsenden dann als Arbeitnehmer einzahlen werden.

Genau hier liegt das gleiche Problem, welches die Rentenkassen so enorm belastet: Die Menschen werden immer älter. Gründe hierfür sind einerseits der medizinische Fortschritt, andererseits aber auch die Tatsache, dass die Senioren von morgen keine Kriege mehr erleben und körperlich weniger hart arbeiten mussten. Darüber hinaus werden in Deutschland weniger Kinder geboren, die Arbeitslosigkeit befindet sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau und die Menschen, welche auf Sozialleistungen wie Hartz IV angewiesen sind, sind so zahlreich, dass sie allmählich bereits in der zweiten Generation eine eigene Gesellschaftsschicht bilden.

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