Mit ‘PKV’ getaggte Artikel

Private Krankenversicherung.jpgIm Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt.

Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend

Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, sind die Versicherungspflichtgrenzen. Nur wer innerhalb dieser Grenzen liegt, hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade diese Versicherungspflichtgrenzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an erhöht worden. Während im Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze bei einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro lag, gilt ab 2012 eine Einkommensgrenze von 4.237,50 Euro. Allein durch diese Erhöhung gerieten beim Jahreswechsel eine ganze Reihe von privat versicherten Arbeitnehmern wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Arbeitnehmer, deren Einkommen auch 2012 höher liegt, haben die Wahl, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Befreiungsanträge sind bindend

Ein Teil der privat Versicherten möchte gern wieder in die GKV zurückkehren. Es gibt aber auch diejenigen, die privat versichert bleiben wollen. Sie können sich aufgrund der Veränderungen in der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn nach einem Befreiungsantrag ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Auch wenn der Verdienst sinken sollte, ein Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, wird er wieder Mitglied in der GKV.

Mögliche Wege zurück in die GKV

Grundsätzlich gibt es auch bei der erhöhten Versicherungspflichtgrenze Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze korrigieren. Wichtig ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur Arbeitnehmern möglich ist, die jünger als 55 Jahre sind.

PKV-BilligtarifeSeit dem 1. August hat eine weitere private Krankenversicherung ihren Billigtarif vom Markt genommen. Die Central bietet dann neuen Versicherungsnehmern nicht mehr ihren günstigen Ecoline-Tarif an.

Den Billigtarif hatte die Versicherung vor allem als Anreiz für Selbstständige angeboten, die selbst bei niedrigem Einkommen nicht in einen günstigeren Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln können. Die Versicherung hatte darauf spekuliert, dass neue Kunden mit Einsteigertarifen nach einer Weile in einen höheren Tarif mit besseren Leistungen aufsteigen würden. Doch die Hoffnungen wurden nicht erfüllt. Dabei hatte die Einführung des Tarifes aus dem Billigsegment vor drei Jahren vielversprechend begonnen. Rund 40.000 Kunden hatten sich in den letzten Jahren für den Ecoline-Tarif entschieden und der Versicherung eine Umsatzsteigerung über dem Branchendurchschnitt beschert. Doch die Zahl der Versicherungsnehmer, die sich später für einen teureren Tarif entschieden, war ausgesprochen gering.

(weiterlesen …)

FamilienversicherungVerheiratete Eltern, die beide in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können ihre Kinder kostenlos mitversichern – die Familienversicherung. Ist einer der Partner Kunde einer privaten Krankenversicherung, werden Beiträge erhoben.

Diese Regelung bestätigte sich kürzlich wieder, nachdem eine Betroffene dagegen geklagt hatte, dass Besserverdiener ihrer Meinung nach durch die erhobenen Beiträge benachteiligt würde. Sie selbst ist gesetzlich versichert, ihr Ehemann dagegen privat. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde ab und berief sich dabei auf ein bereits im Jahr 2003 gefälltes Urteil.

(weiterlesen …)

Krankenversicherungen für Babys

Dienstag, 05. Oktober 2010

Baby KrankenversicherungPaare, die ein Kind erwarten, machen sich über alles Mögliche Gedanken. Eine Menge Anschaffungen stehen an. Vom Kinderwagen über die Bekleidung bis zum neuen Kinderzimmer müssen viele Fragen geklärt werden. Die Frage nach dem Versicherungsschutz des Neugeborenen stellt sich bei vielen Eltern erst spät. Dabei kann insbesondere das Kinderkriegen mit verbundener Heirat für privat Versicherte teuer werden, sodass die intensive Auseinandersetzung mit der besten Möglichkeit, sein Baby krankenzuversichern nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Schwierig stellt sich die Situation vor der Geburt dar, wenn die Eltern in zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen krankenversichert sind. Ist beispielsweise der Vater privat versichert, die Mutter aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung, besteht zunächst die freie Wahl, in welchem System das Neugeborene mitversichert werden soll. Entscheiden sich die Eltern dafür, das Kind privat zu versichern, ist das ohne Weiteres über die private Krankenversicherung des Vaters möglich. Die Beiträge liegen hier in der Regel bei einem niedrigen dreistelligen monatlichen Betrag. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Falle nicht nötig.

(weiterlesen …)

Private Krankenversicherung selbstständigArbeitnehmer können sich nach der derzeitigen Gesetzeslage nur für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Von dieser Regelung sind auch Personen betroffen, die von der Selbstständigkeit in ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis wechseln. Sie müssen sich in den ersten drei Jahren als Arbeitnehmer auf jeden Fall gesetzlich versichern, unabhängig davon, wie viel sie bisher mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit verdient haben. Dies gilt selbst dann, wenn das Gehalt von Anfang an oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenze liegt.

Beim Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gilt also jeder zunächst als Pflichtversicherter und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder in seine private Krankenkasse zurückkehren. Unter Umständen könnte dies in Zukunft bereits nach einem Jahr möglich sein, zumindest in eine derartige Klausel im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung enthalten. Allerdings existiert bislang noch kein Gesetzentwurf für diese Änderung, so dass abzuwarten bleibt, ob und wann sie in Kraft treten wird. An der Tatsache, dass sich ehemals Selbstständige nach dem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis zunächst gesetzlich versichern müssen, würde freilich auch eine Verkürzung der Wartezeit nichts ändern.

(weiterlesen …)