Neuesten Berechnungen zufolge fehlen den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr rund vier Milliarden Euro – und das trotz höherer Zuschüsse des Bundes. Darüber hinaus werden rapide steigende Kosten für Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen sowie Arzthonorare befürchtet. Weiterhin wurden die Krankenkassen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden. Damit ist es wohl ein offenes Geheimnis: Die gesetzlichen Krankenkassen werden vermehrt in die Taschen der Bürger greifen und ihr Defizit unter anderem durch die eingeführten Zusatzbeiträge ausgleichen.
Zurzeit dürfen die Krankenkassen, für die die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, von ihren Mitgliedern einen maximalen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens erheben. Das sind höchstens 37,50 Euro pro Monat. Im Gespräch ist auch eine Erhöhung auf zwei bis zweieinhalb Prozent. Allerdings soll nach diesen Plänen die Anhebung des Beitragssatzes nach dem Einkommen gestaffelt sein. Bis 1.400 Euro gilt nach wie vor der Zusatzbeitrag von einem Prozent. Wer jedoch ein höheres Einkommen hat, auf den kommen Mehrkosten in Höhe von bis zu 93,57 Euro zu. Zusätzlich zu diesen Belastungen soll der allgemeine Beitragssatz wieder angehoben werden: von derzeit 14,9 auf dann 15,5 Prozent. Hier tragen die Arbeitnehmer dann 8,2 Prozent. Auf den Arbeitgeber entfallen 7,3 Prozent.
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Tags:GKV, PKV, Zusatzbeiträge
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