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Private Krankenversicherung.jpgIm Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt.

Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend

Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, sind die Versicherungspflichtgrenzen. Nur wer innerhalb dieser Grenzen liegt, hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade diese Versicherungspflichtgrenzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an erhöht worden. Während im Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze bei einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro lag, gilt ab 2012 eine Einkommensgrenze von 4.237,50 Euro. Allein durch diese Erhöhung gerieten beim Jahreswechsel eine ganze Reihe von privat versicherten Arbeitnehmern wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Arbeitnehmer, deren Einkommen auch 2012 höher liegt, haben die Wahl, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Befreiungsanträge sind bindend

Ein Teil der privat Versicherten möchte gern wieder in die GKV zurückkehren. Es gibt aber auch diejenigen, die privat versichert bleiben wollen. Sie können sich aufgrund der Veränderungen in der Versicherungspflichtgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn nach einem Befreiungsantrag ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Auch wenn der Verdienst sinken sollte, ein Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, wird er wieder Mitglied in der GKV.

Mögliche Wege zurück in die GKV

Grundsätzlich gibt es auch bei der erhöhten Versicherungspflichtgrenze Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze korrigieren. Wichtig ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur Arbeitnehmern möglich ist, die jünger als 55 Jahre sind.

Studenten - Wichtige VersicherungenDer Studienbeginn stellt viele Studenten vor neue Aufgaben und lässt wichtige Dinge leicht in den Hintergrund geraten. Insbesondere den Bereich der Versicherungen sollte man dabei aber nicht aus den Augen verlieren und sich zumindest in drei Bereichen absichern.

Da wäre zunächst einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar gibt es auch einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente, aber dieser Anspruch ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass man in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben muss, was bei Studenten in den meisten Fällen aber nicht der Fall ist, wenn diese das Studium als Erstausbildung in Angriff nehmen. Deshalb ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, die entsprechende Risiken abdeckt und den Lebensunterhalt im Falle des Falles sichern kann.

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PKV-BilligtarifeSeit dem 1. August hat eine weitere private Krankenversicherung ihren Billigtarif vom Markt genommen. Die Central bietet dann neuen Versicherungsnehmern nicht mehr ihren günstigen Ecoline-Tarif an.

Den Billigtarif hatte die Versicherung vor allem als Anreiz für Selbstständige angeboten, die selbst bei niedrigem Einkommen nicht in einen günstigeren Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln können. Die Versicherung hatte darauf spekuliert, dass neue Kunden mit Einsteigertarifen nach einer Weile in einen höheren Tarif mit besseren Leistungen aufsteigen würden. Doch die Hoffnungen wurden nicht erfüllt. Dabei hatte die Einführung des Tarifes aus dem Billigsegment vor drei Jahren vielversprechend begonnen. Rund 40.000 Kunden hatten sich in den letzten Jahren für den Ecoline-Tarif entschieden und der Versicherung eine Umsatzsteigerung über dem Branchendurchschnitt beschert. Doch die Zahl der Versicherungsnehmer, die sich später für einen teureren Tarif entschieden, war ausgesprochen gering.

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FamilienversicherungVerheiratete Eltern, die beide in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können ihre Kinder kostenlos mitversichern – die Familienversicherung. Ist einer der Partner Kunde einer privaten Krankenversicherung, werden Beiträge erhoben.

Diese Regelung bestätigte sich kürzlich wieder, nachdem eine Betroffene dagegen geklagt hatte, dass Besserverdiener ihrer Meinung nach durch die erhobenen Beiträge benachteiligt würde. Sie selbst ist gesetzlich versichert, ihr Ehemann dagegen privat. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde ab und berief sich dabei auf ein bereits im Jahr 2003 gefälltes Urteil.

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Krankenversicherung SteuerBis zum Jahr 2009 waren es besonders Selbstständige, die einer Höchstgrenze für sonstige Versicherungsbeiträge unterlagen; hierunter fielen beispielsweise die Pflegeversicherung sowie die private Krankenversicherung. Diese Grenze war bei 2.400 Euro / 1.500 Euro angesetzt. Diese Grenzen sind durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz hinfällig geworden – besonders Unternehmer mit höheren Beiträgen profitieren hiervon.

Um die Vorteile aber auch tatsächlich nutzen zu können, müssen die steuerpflichtigen Versicherungsnehmer der Übermittlung ihrer Daten an die Finanzbehörden zustimmen – dazu gehören unter anderem die Beitragshöhe, die Steueridentifikationsnummer sowie die Daten des Versicherungsvertrags. Wer Mitglied in einer privaten Krankenkasse ist, der wird über diesen Vorgang per Informationsblatt in Kenntnis gesetzt, die Zustimmung muss dann regelmäßig innerhalb von vier Wochen erfolgen – ansonsten besteht das Risiko, bei der steuerlichen Absetzbarkeit Einbußen hinnehmen zu müssen. Die Übermittlung in Papierform schließt das neue Gesetz ausdrücklich aus.

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