Mit ‘Private Krankenversicherung’ getaggte Artikel

Privatpatient RechnungIm übertragenen Sinn ist das Prinzip bereits von der Zahnbehandlung bekannt. Wer mehr möchte als die Krankenversicherung bezahlt, der muss die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein ähnliches Konzept möchte die Regierungskoalition jetzt auch für den restlichen Bereich der Krankenversicherung einführen.

Allerdings ist der Leistungskatalog von Allgemeinmedizinern nicht mit denen der Zahnärzte vergleichbar, sodass hier auf den Versicherten eventuell weitere Kosten und auf die Krankenversicherungen ein erhöhter Abrechnungsaufwand zukommen können. Allen gesetzlichen Versicherten soll die Möglichkeit gegeben werden, die vom Arzt erbrachten Leistungen zunächst selbst zu bezahlen und erst anschließend mit der Krankenversicherung abzurechnen. Dabei wird eine größtmögliche Flexibilität für die Versicherten angestrebt, das heißt, er kann entscheiden, für welche Art von Ärzten und Behandlungen er dies in Anspruch nehmen möchte.

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PKV RabattAnalog zum Abschlag der Krankenkassen möchten die privaten Krankenversicherungen nun künftig auch einen Rabatt von Apotheken verlangen. Dies ließ der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) verlautbaren. Auch weitere gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung des Arzneimittelpreises, wie zum Beispiel Abschläge von Herstellern, müssen laut den Forderungen der PKV auch für private Versicherungen gültig werden.

Den geforderten Apothekenrabatt vergleicht die PKV mit einem Skonto, welcher als Ausgleich für eine prompte Bezahlung gezahlt wird. Dieser Rabatt wird nur dann fällig, wenn innerhalb von zehn Tagen der Ausgleich erfolgt. Dies ist im Sozialgesetzbuch so geregelt. Der Verband der privaten Krankenversicherungen sieht diesen Gesichtspunkt besonders bei den Privat-Versicherten erfüllt, denn diese zahlen ihre Medikamente in der Regel selbst und unmittelbar an den Apotheker. Dadurch komme es zu keinerlei Zahlungsverzögerung und der Apotheker habe auch kein Ausfallrisiko.

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