Das Leben ist unberechenbar. Krankheiten oder Unfälle geschehen meist dann, wenn man sie am wenigsten braucht. Wer sich im Notfall auf den Staat verlässt, ist seit 2001 verlassen, denn damals wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Um im Ernstfall nicht ohne finanziellen Rückhalt dazustehen, sollte man möglichst früh vorsorgen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente umfasst schließlich gerade etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und wird auch nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht mehr als etwa drei Stunden arbeiten kann. Wer täglich zwischen etwa drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält den halben Satz und wer seit weniger als fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlt oder selbstständig ist, erhält erst gar keine Erwerbsminderungsrente.
Durchschnittlich wird etwa jeder vierte Bürger berufsunfähig, häufig aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Rückenbeschwerden. Daher zählt eine entsprechende private Vorsorge zu den wichtigsten Versicherungsarten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Versicherungsnehmer bereits bei einer Berufsunfähigkeit von circa 50 Prozent mit dem vollständigen oder prozentualen Ersatz des Verdienstausfalles.
Versicherungen sind ein Thema, das jeden angeht, bei dem sich aber nur die wenigsten Menschen wirklich gut auskennen. Schon bei der Frage, welche Versicherungen notwendig sind, fehlen den meisten die richtigen Informationen. Verbraucherschützer weisen daher immer wieder darauf hin, dass neben der privaten Haftpflichtversicherung vor allem die Krankenversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den obersten Rängen der Notwendigkeitsliste stehen.
Dass die Rente nicht unbedingt ausreicht, um im Alter den gewünschten Lebensstandard zu gewährleisten, ist den meisten jungen Menschen bewusst. Vielen Jugendlichen ist klar, dass sie für ihre Alterssicherung aktiv werden müssen, sei es in Form einer betrieblichen oder einer privaten Altersvorsorge. Aber dieses Wissen wird kaum in die Tat umgesetzt.
Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 zusätzlich zu den anderen Sozialversicherungen für Rente, Krankheit und Arbeitslosigkeit als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer ins Leben gerufen. Sie wurde ähnlich aufgebaut wie die Rentenversicherung und steht deshalb aufgrund des demografischen Wandels vor dem gleichen Problem: Die Arbeitnehmer zahlen für die pflegebedürftigen Menschen von heute. Wenn sie pflegebedürftig werden, bekommen sie ihre Leistungen aus dem Topf, in den die heute Heranwachsenden dann als Arbeitnehmer einzahlen werden.