Die Zahl der Riester-Sparer in Deutschland wird auf rund 14 Millionen beziffert. Diese Personen zahlen regelmäßig Beiträge in eine Versicherung, einen Bank- oder Fondssparplan ein, um ihre Altersvorsorge sicherzustellen. Dafür erhalten sie Zuschüsse von staatlicher Seite. In der Realität lassen sich viele dieser Riester-Sparer jedoch Zulagen entgehen, da sie bestimmte Anträge nicht ausfüllen oder den entsprechenden Konditionen keine Beachtung schenken.
Wer so auf die Zulagen verzichtet, dem entgehen praktisch alle Vorteile, die den Sparplan interessant machen. Ein weiteres Problem ist die komplizierte Regelung des Sparplans: In den Genuss der vollen staatlichen Förderung kommt nur derjenige, der den Mindesteigenbeitrag leistet. Dieser Beitrag hängt vom Bruttogehalt, der Anzahl der Kinder sowie deren Alter ab. Der maximale Zuschuss für den Sparer selbst beträgt 154 Euro, für jedes Kind kommen nochmal 185 Euro hinzu – für nach 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300 Euro. Ein nicht erwerbstätiger Ehepartner kann ebenfalls die Zulage in Höhe von 154 Euro beanspruchen, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent vom Jahresgehalt des Riester-Sparers abzüglich aller Zulagen.
Seit einigen Jahren gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie ist ein notwendiges Instrument, da die eigentlich staatliche Rente im Alter vielfach nicht mehr ausreichen wird und der Bürger somit privat vorsorgen muss. Dazu werden vom Staat vier sogenannte Grundbausteine gefördert, die gerade in Zeiten niedriger Zinsen interessant sind.
Nahezu 14 Millionen Bundesbürger haben inzwischen einen Riestervertrag zur Sicherung der privaten Altersvorsorge abgeschlossen und nehmen damit die Zulagen des Staates in Anspruch. Während zu Beginn dieses durch Zulagen geförderten privaten Vorsorgepaketes Rentenversicherungen und Riester-Sparpläne absolut im Vordergrund standen, hat sich dieses Bild inzwischen deutlich geändert.