Mit ‘Selbstbeteiligung’ getaggte Artikel

RechtsschutzversicherungenMittlerweile gehört die Rechtsschutzversicherung zu den Versicherungen, die für viele Zielgruppen interessant sein könnte, übernimmt sie doch alle Kosten, die bei einem Rechtsstreit aufkommen können. Dazu gehören neben den Gerichts- und Anwaltskosten auch die Ausgaben für Gutachter oder Zeugen. Doch der Teufel steckt – wie so häufig – im Detail.

Bereits vor dem Abschluss der Versicherung sollten sich die Kunden genau überlegen, für welche Rechtsbereiche sie eine Absicherung wünschen. Auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen und Leistungen unterscheiden sich erheblich von Anbieter zu Anbieter. Für bestimmte Rechtsgebiete wie Baurecht, Familien- und Erbrecht sowie Kapitalrecht wird nur selten eine Versicherung angeboten. Oftmals werden die gängigen Rechtsschutzversicherungen für Privat-, Miet-, Berufs- und Verkehrsrecht im Paket verkauft. Meist sind die Bündel günstiger als die Einzelversicherungen, doch selbst hier lohnt sich der Vergleich, denn es werden in diesen Sammelangeboten oft auch Versicherungen verkauft, die der Kunde eigentlich gar nicht braucht oder wünscht. Mitglieder eines Mietervereins können beispielsweise häufig auf den Mietrechtsschutz verzichten, Rentner brauchen keinen Berufsrechtsschutz.

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HaftpflichtversicherungSo fängt ein bekanntes altes Sprichwort an und jeder weiß, wie es weitergeht. Dass man ohne böse Absicht Schäden an fremdem Eigentum verursachen kann, davon kann sich niemand wirklich freisprechen. In der Regel informiert man seine private Haftpflichtversicherung über den Schadenhergang und der Geschädigte erhält seine Entschädigungsleistung.

Die Voraussetzung dafür, dass Schäden so einfach und unkompliziert abgewickelt werden können, ist aber, dass eine private Haftpflichtversicherung überhaupt existiert und das ist leider heutzutage keine Selbstverständlichkeit. Was aber tut man als Geschädigter, wenn derjenige, der einen Schaden verursacht hat, nicht versichert und auch nicht zahlungspflichtig ist? In der Regel bleibt man auf seinem Schaden sitzen und muss für Neuanschaffungen oder Reparaturen selbst bezahlen.

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