Stürme und Unwetter bringen naturgemäß nicht nur Verkehrsunfälle und entwurzelte Bäume mit sich; auch Schäden an Häusern sind regelmäßig die Folge von Naturgewalten. Genauso häufig stellt sich die Frage, wer eigentlich für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung – nicht immer sind die Zuständigkeiten eindeutig erklärt. Experten haben festgestellt, dass knapp 70 % aller Hausbesitzer noch immer nicht über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, der auch tatsächlich alle Schäden durch Naturgewalten abdeckt. Eine Wohngebäudeversicherung, über die die meisten verfügen, kommt zwar für Sturm- und Hagelschäden auf; kommt es aber zu Überschwemmungen oder Starkregen und infolgedessen zu Überflutungen der Räume, wäre eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese besitzen allerdings nur die wenigsten.
Immerhin: Gute 75 % aller Unwetterschäden fallen in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch einen Sturm (definiert durch Windstärke acht oder höher) entstehen können, wie beispielsweise abgedeckte Dächer oder beschädigte Satellitenanlagen oder Schornsteine. Allerdings muss in der Versicherungspolice ausdrücklich erwähnt sein, dass Sturmschäden im Versicherungsumgang inbegriffen sind. Wird durch einen starken Wind ein Baum entwurzelt, der dann das Dach eines Gebäudes beschädigt und Wasserschäden durch Regenfälle im Inneren zur Folge hat, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Neuwert des Mobiliars. Kommt es durch einen Sturm zu einem Schaden an einem Auto, ist die Kaskoversicherung zuständig. Wird etwa durch herabfallende Dachziegel das Eigentum Dritter beschädigt oder kommt es gar zu einem Personenschaden, kann das auch in die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung fallen.
Versicherungen sind ein Thema, das jeden angeht, bei dem sich aber nur die wenigsten Menschen wirklich gut auskennen. Schon bei der Frage, welche Versicherungen notwendig sind, fehlen den meisten die richtigen Informationen. Verbraucherschützer weisen daher immer wieder darauf hin, dass neben der privaten Haftpflichtversicherung vor allem die Krankenversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den obersten Rängen der Notwendigkeitsliste stehen.
Der Studienbeginn stellt viele Studenten vor neue Aufgaben und lässt wichtige Dinge leicht in den Hintergrund geraten. Insbesondere den Bereich der Versicherungen sollte man dabei aber nicht aus den Augen verlieren und sich zumindest in drei Bereichen absichern.
Neuere private Haftpflichtpolicen decken Personenschäden bis mindestens zwei Millionen Euro und Sachschäden bis mindestens eine Million Euro ab. Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Anspruchssteller führt der Versicherer den Prozess und trägt die anfallenden Kosten. Kinder sind bis zur Volljährigkeit durch die Familienhaftpflicht geschützt. Für die gesamte Schulzeit sowie die Dauer der Berufsausbildung oder des Studiums gilt dieser Schutz unabhängig vom Alter.
Demenz ist eine ernste Alterserkrankung, die auch hierzulande jedes Jahr Zehntausende Male diagnostiziert wird. Während in frühen Stadien zunächst nur kleinere Unzulänglichkeiten und Gedächtnislücken auftreten, sind Demenzpatienten im fortgeschrittenen Stadium oftmals schwere Pflegefälle. Neben dem Urteilsvermögen trübt sich im Krankheitsverlauf auch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit merklich ein.