Mit ‘Versicherung’ getaggte Artikel

ArbeitslosenversicherungWer sich selbstständig machen möchte, muss sich vor allem auch um seine soziale Absicherung Gedanken machen. Insbesondere das Scheitern der Selbstständigkeit birgt ein gewisses Risiko, gegen das man sich aber versichern kann: durch eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Mit dieser Weiterversicherung genießt man einen ähnlichen Schutz wie ein abhängig Beschäftigter, der ebenfalls in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Allerdings ist die freiwillige Mitgliedschaft nicht für jedermann verfügbar. Wer direkt aus der Schule oder dem Studium heraus sein erstes eigenes Unternehmen gründet, kann nicht Mitglied dieser Versicherung werden. Denn eine Voraussetzung ist, dass man in den 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit bereits mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss. Somit eignet sich die freiwillige Weiterversicherung vor allem für Unternehmensgründer, die aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aus erst kurzzeitig bestehender Arbeitslosigkeit nach vorheriger Beschäftigung eine Selbstständigkeit starten. Auch den vorherigen Beziehern von ALG 2 ist der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung verwehrt.

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Wichtige Regelungen für den Winterdienst

Montag, 13. Dezember 2010

Winterdienst PflichtenWenn Eis und Schnee für glatte Bürgersteige sorgen, ist es Sache der Hausbesitzer, für die Sicherheit der Passanten zu sorgen. Dabei handelt es sich keineswegs um eine freiwillige Dienstleistung, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, der ausnahmslos jeder nachzukommen hat. Auch die Zeiten, zu denen diese Arbeit verrichtet werden muss, sind nicht frei wählbar. Morgens muss der Gehweg spätestens bis 7 Uhr von Schnee und Eis befreit sein und abends bis mindestens 20 Uhr ohne Gefahr passierbar bleiben, in manchen Städten wie Frankfurt sogar bis 22 Uhr.

Wer nicht in der Lage ist, den Winterdienst selbst zu verrichten, kann auch jemand anderen damit beauftragen, beispielsweise ein professionelles Räumungsunternehmen. Dies allein genügt allerdings noch nicht zur Pflichterfüllung, der Eigentümer des betreffenden Grundstücks muss zusätzlich kontrollieren, ob die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden. Selbiges gilt auch, wenn ein Vermieter den Winterdienst an seine Mieter überträgt. Hierzu genügt es nicht, entsprechende Regelungen in der Hausordnung zu verankern, sie müssen zusätzlich im Mietvertrag enthalten sein, ansonsten ist im Schadensfall der Grundstückseigentümer haftbar. Dies trifft auch dann zu, wenn er seiner Kontrollpflicht nicht nachkommt.

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Versicherung KinderDer Versicherungsmarkt ist für Laien sehr unübersichtlich, weshalb viele Eltern verunsichert sind, wenn es darum geht, die richtigen Policen für ihr Kind abzuschließen. Dabei sind im Prinzip nur wenige Versicherungen notwendig, um den Nachwuchs ordentlich abzusichern.

Besonders wichtig ist hierbei die Krankenversicherung, da bereits in den ersten Lebensmonaten mehrere Arztbesuche erforderlich oder zumindest empfehlenswert sind. Die Wahl der Krankenkasse ist dabei nicht komplett frei, sondern hängt von der Versicherungsart der Eltern ab. Ist die Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann das Kind dort kostenlos mitversichert werden. Ist die Mutter privat, der Vater aber gesetzlich versichert, ist eine beitragsfreie Familienmitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Gehören beide einer privaten Krankenkasse an, müssen sie ihr Kind dort kostenpflichtig versichern.

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Wenn sich das Leben schlagartig ändert

Donnerstag, 25. November 2010

Dread Disease VersicherungAlle hoffen, dass es nie passiert, und doch kann es jeden von uns treffen: Schwere Krankheiten können das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen von einer Minute zur anderen entscheidend verändern. Allein in Deutschland wird bei knapp 450.000 Menschen jährlich die Diagnose Krebs gestellt, mehr als 250.000 erleiden jeweils einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Angesichts dieser Zahlen fragt sich so mancher, wie es weitergehen soll, falls es ihn selbst eines Tages trifft.

Denn eine schwere Krankheit beeinflusst nicht nur das körperliche und seelische Wohlergehen des Patienten; auch die finanzielle und wirtschaftliche Situation leiden häufig unter den Folgen. Aufwendige Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder eventuell notwendige Umzüge oder Umbauten des Wohnbereichs verursachen nicht selten immense Kosten. Dazu kommt ein vorübergehender oder in manchen Fällen sogar dauerhafter Verdienstausfall. Denn entgegen häufigen Annahmen handelt es sich bei den Krebs- oder Herzpatienten nicht nur um Rentner oder Beinahe-Pensionäre: Viele Erkrankte sind Menschen unter 40, die noch mit beiden Beinen im (Berufs-)Leben stehen.

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Hochwasser VersicherungWer eine Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit, was die Absicherung seines Hauses bei Schäden durch Umwelteinflüsse betrifft. Doch das ist ein folgenschwerer Fehler. Denn nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung kann man mit Entschädigungen rechnen. Selbst wenn dieses Detail jedoch bekannt ist, kann es in Deutschland zu Schwierigkeiten bei solchen Versicherungspaketen kommen.

Denn gerade diejenigen, die von einem solchen Schutz den größten Nutzen hätten, werden häufig von Versicherungen abgelehnt. Wer beispielsweise in einem Hochwassergebiet lebt, der stellt für viele Versicherer ein zu großes Risiko dar und wird oftmals abgelehnt. Das heißt, er bekommt die Leistung erst gar nicht. Erst bei direkter Anfrage und oft unter hoher Eigenbeteiligung erlangt man in besonders gefährdeten Gebieten eine ausreichende Absicherung. Wie kann das geändert werden?

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