Wer sich selbstständig machen möchte, muss sich vor allem auch um seine soziale Absicherung Gedanken machen. Insbesondere das Scheitern der Selbstständigkeit birgt ein gewisses Risiko, gegen das man sich aber versichern kann: durch eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Mit dieser Weiterversicherung genießt man einen ähnlichen Schutz wie ein abhängig Beschäftigter, der ebenfalls in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Allerdings ist die freiwillige Mitgliedschaft nicht für jedermann verfügbar. Wer direkt aus der Schule oder dem Studium heraus sein erstes eigenes Unternehmen gründet, kann nicht Mitglied dieser Versicherung werden. Denn eine Voraussetzung ist, dass man in den 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit bereits mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss. Somit eignet sich die freiwillige Weiterversicherung vor allem für Unternehmensgründer, die aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aus erst kurzzeitig bestehender Arbeitslosigkeit nach vorheriger Beschäftigung eine Selbstständigkeit starten. Auch den vorherigen Beziehern von ALG 2 ist der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung verwehrt.
Wenn Eis und Schnee für glatte Bürgersteige sorgen, ist es Sache der Hausbesitzer, für die Sicherheit der Passanten zu sorgen. Dabei handelt es sich keineswegs um eine freiwillige Dienstleistung, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, der ausnahmslos jeder nachzukommen hat. Auch die Zeiten, zu denen diese Arbeit verrichtet werden muss, sind nicht frei wählbar. Morgens muss der Gehweg spätestens bis 7 Uhr von Schnee und Eis befreit sein und abends bis mindestens 20 Uhr ohne Gefahr passierbar bleiben, in manchen Städten wie Frankfurt sogar bis 22 Uhr.
Der Versicherungsmarkt ist für Laien sehr unübersichtlich, weshalb viele Eltern verunsichert sind, wenn es darum geht, die richtigen Policen für ihr Kind abzuschließen. Dabei sind im Prinzip nur wenige Versicherungen notwendig, um den Nachwuchs ordentlich abzusichern.
Alle hoffen, dass es nie passiert, und doch kann es jeden von uns treffen: Schwere Krankheiten können das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen von einer Minute zur anderen entscheidend verändern. Allein in Deutschland wird bei knapp 450.000 Menschen jährlich die Diagnose Krebs gestellt, mehr als 250.000 erleiden jeweils einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Angesichts dieser Zahlen fragt sich so mancher, wie es weitergehen soll, falls es ihn selbst eines Tages trifft.
Wer eine Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit, was die Absicherung seines Hauses bei Schäden durch Umwelteinflüsse betrifft. Doch das ist ein folgenschwerer Fehler. Denn nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung kann man mit Entschädigungen rechnen. Selbst wenn dieses Detail jedoch bekannt ist, kann es in Deutschland zu Schwierigkeiten bei solchen Versicherungspaketen kommen.