Mit ‘Wohngebäudeversicherung’ getaggte Artikel

Versicherung SturmschädenStürme und Unwetter bringen naturgemäß nicht nur Verkehrsunfälle und entwurzelte Bäume mit sich; auch Schäden an Häusern sind regelmäßig die Folge von Naturgewalten. Genauso häufig stellt sich die Frage, wer eigentlich für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung – nicht immer sind die Zuständigkeiten eindeutig erklärt. Experten haben festgestellt, dass knapp 70 % aller Hausbesitzer noch immer nicht über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, der auch tatsächlich alle Schäden durch Naturgewalten abdeckt. Eine Wohngebäudeversicherung, über die die meisten verfügen, kommt zwar für Sturm- und Hagelschäden auf; kommt es aber zu Überschwemmungen oder Starkregen und infolgedessen zu Überflutungen der Räume, wäre eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese besitzen allerdings nur die wenigsten.

Immerhin: Gute 75 % aller Unwetterschäden fallen in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch einen Sturm (definiert durch Windstärke acht oder höher) entstehen können, wie beispielsweise abgedeckte Dächer oder beschädigte Satellitenanlagen oder Schornsteine. Allerdings muss in der Versicherungspolice ausdrücklich erwähnt sein, dass Sturmschäden im Versicherungsumgang inbegriffen sind. Wird durch einen starken Wind ein Baum entwurzelt, der dann das Dach eines Gebäudes beschädigt und Wasserschäden durch Regenfälle im Inneren zur Folge hat, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Neuwert des Mobiliars. Kommt es durch einen Sturm zu einem Schaden an einem Auto, ist die Kaskoversicherung zuständig. Wird etwa durch herabfallende Dachziegel das Eigentum Dritter beschädigt oder kommt es gar zu einem Personenschaden, kann das auch in die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung fallen.

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Hausratversicherung SchädenDie Hausratversicherung deckt keine Schäden ab, die durch Tauwasser, Überschwemmungen oder Starkregen entstehen. Die Wohngebäudeversicherung haftet hier ebenfalls nicht. Um entsprechende Schäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einer Zusatzpolice. Tritt ein Tauwasserschaden ausschließlich durch Witterungsbedingungen ein, so spricht man von höherer Gewalt. Ein Betroffener muss für entstehende Schäden dann selbst aufkommen.

Doch nicht immer ist das Wetter allein verantwortlich: Entsteht der Schaden durch Tauwasser, weil Baumängel vorliegen, kann der Bauträger in die Haftung genommen werden. Ein Vermieter haftet beispielsweise dann, wenn er es versäumt hat, vor dem Winter defekte Terrassen- oder Balkontürdichtungen zu reparieren. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung muss grundsätzlich durch eine Zusatzversicherung ergänzt werden, damit Schäden durch starke Regenfälle, Überschwemmungen und Tauwasser abgedeckt sind.

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