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Im Jahr 2011 wurde vielen gesetzlich Versicherten der Wechsel in die private Krankenkasse deutlich erleichtert. Während noch vor einem Jahr viele gut verdienende Arbeitnehmer gerne zu einer privaten Krankenversicherung übergingen, haben die teilweise deutlichen Prämienerhöhungen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt. Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend Ausschlaggebend dafür, ob ein gut verdienender Arbeitnehmer wieder in die gesetzliche [...] » weiter lesen
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Versicherungen bieten dem Versicherungsnehmer in erster Linie eine finanzielle Absicherung eines spezifischen Risikos.
Da sich diese Risiken vielfach gestalten und zum Teil von ganz besonderen Umständen oder Tätigkeiten abhängen, existieren
mannigfaltige Versicherungen.
Eine davon ist die private Krankenversicherung, kurz PKV. Sie dient der Kostenabsicherung des Versicherungsnehmers im Falle
von Krankheit oder Unfall sowie bei vertraglich festgelegten Maßnahmen der Krankheitsprävention. Die Anbieter von privaten
Krankenversicherungen sind Unternehmen des privaten Rechts. Entscheidend für die Versicherungsprämie sind daher individuelle
Parameter des Versicherten. Damit steht das Versicherungsmodell der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zu den gesetzlichen
Krankenkassen, denen die Mehrheit der Krankenversicherten in Deutschland angehört. Dort gibt es keine Einzelfallbetrachtung vor
Versicherungsbeginn. Es gilt das Solidaritätsprinzip auf Grundlage des Sozialgesetzbuches.
Die KFZ Versicherung ist ein klassisches Beispiel für eine Versicherung, die eine bestimmte Tätigkeit und deren Folgen
absichert. Als Sammelbegriff umfasst der Begriff eine Reihe unterschiedlicher Versicherungen, die in direkter Verbindung
mit dem Betrieb und der Haltung eines Kraftfahrzeuges stehen. Darunter fallen insbesondere die KFZ Haftpflichtversicherung,
die Teil- und Vollkaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung sowie der KFZ Schutzbrief. In Ausnahmefällen wird außerdem
eine Verkehrsrechtschutzversicherung in diesen Oberbegriff mit einbezogen.
Zu den optionalen, sprich nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, zählt unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie sichert, neben der Unfallversicherung, das Invaliditätsrisiko des Versicherungsnehmers ab. Häufig wird sie als
Zusatzversicherung im Rahmen einer Renten- oder Lebensversicherung angeboten. Ein separater, eigenständiger Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch ebenso möglich.