Berufsunfähigkeitsversicherung - Häufige Fragen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen, etwa für chronisch Kranke, die letzte Hoffnung vor dem Abrutschen in die Hartz-Gesetzgebung. In der Praxis ist es allerdings häufig schwierig, in den Genuss der zugesagten Leistungen zu kommen.Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um berufsunfähig zu sein? - Je nach Versicherung müssen die unterschiedlichsten "Anforderungen" erfüllt sein. In aller Regel bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung über einen gewissen Prozentsatz der Schwerbehinderung, der je nach Versicherung in unterschiedlicher Höhe gewährleistet sein muss. Die Behinderung wiederum muss in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen, so macht etwa eine Gehbehinderung einen Sachbearbeiter nicht berufsunfähig, da dieser zur Ausübung seiner Tätigkeit nach Ansicht der Versicherung nicht schnell laufen können muss.
Gibt es Berufe, bei denen die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Behinderung anerkennt? - Generell ist es schwierig, eine Berufsunfähigkeit anerkennen zu lassen, wenn der ausgeübte Beruf nicht als Lehrberuf anerkannt ist und dementsprechend keine Zeugnisse vorliegen. Dies gilt vor allem für Tätigkeiten wie etwa "Online-Journalist", "Werbetexter", "Musiker", "Freier Künstler" und dergleichen, da es sich um Berufe handelt, für die keine Industrie- und Handelskammer Zuständigkeit erhebt. In einem solchen Fall ist es für die Versicherung unmöglich, zu entscheiden, ob der Versicherte wegen eines körperlichen Gebrechens tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, der Tätigkeit nachzugehen.
Wie verhält sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Krankheiten? - Vor allem psychische Erkrankungen bedürfen eines Nachweises etwa in Form therapeutischer Maßnahmen. Mehr als die Hälfte der Lehrer in Deutschland zum Beispiel arbeiten nicht bis zum Erreichen des regulären Rentenalters und werden in der Regel als berufsunfähig anerkannt. Voraussetzung hierfür sind Atteste eines Psychiaters und regelmäßige Untersuchungen, die belegen, dass sich der Zustand des Patienten nicht gebessert hat.

