Haftpflichtversicherung - Häufige Fragen
Was ist Haftpflicht eigentlich?Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 ist geregelt, dass jemand, der einem Dritten einen Schaden zufügt, diesen Schaden in fast unbegrenzter Höhe ersetzen muss. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen leistet die private Haftpflichtversicherung in vollem Umfang Schadensersatz und sie trägt auch die Prozesskosten, die entstehen, wenn unberechtigte oder auch viel zu hohe Ansprüche abgewehrt werden müssen. In diesen Fällen wirkt sie wie eine Rechtsschutzversicherung.
Welche Leistungen übernimmt die private Haftpflichtversicherung?
Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherte und die mit versicherten Personen anderen zufügen. Sie bietet Schutz bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie bei Mietsachschäden, die zum Beispiel durch einen Wasserschaden entstehen können.
Wann leistet die private Haftpflichtversicherung keinen Schadensersatz?
Nicht ersetzt werden unter anderem Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, eigene Schäden, Schäden von im Haushalt lebenden Personen und auch Schäden die bei Freundschaftsdiensten beziehungsweise Gefälligkeitsleistungen entstehen. Bei allen Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Kraftfahrzeugen entstehen, greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Welche Versicherungssumme ist angebracht?
Die Deckungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden, die Beiträge steigen nicht proportional mit der Deckungssumme. Haftpflichtschäden können im schlimmsten Fall in die Millionen gehen. Von daher ist eine Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden angebracht.
Wer ist dann alles versichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind dessen Ehepartner und die im Haushalt lebenden Kinder automatisch auch versichert. Auch Lebenspartner werden auf Antrag in den Vertrag mit aufgenommen. Wer allerdings einen Singletarif wählt, kann keine weiteren Personen in den Vertrag aufnehmen lassen.
Gibt es Wartezeiten, die erfüllt werden müssen?
Im Unterschied zu anderen Versicherungen, wie zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung, müssen bei der privaten Haftpflichtversicherung keine Wartezeiten erfüllt werden. Sofort nach Vertragsabschluss greift die Versicherung im Schadensfall.
Was ist zu tun, wenn ein Schaden eintritt?
Die Versicherungsgesellschaft ist unverzüglich zu informieren. Dabei muss der Schadenhergang genau geschildert werden. Ohne Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft sollte der Versicherungsnehmer keinen Schadenersatz leisten und auch keine diesbezüglichen Erklärungen abgeben. Alle an den Versicherten gestellten Forderungen sollten umgehend an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.