Private Krankenversicherung

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Jeder Arbeitnehmer und Angestellter, der über einen Zeitraum von drei Jahren stabil über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2009 sind das 48.600,00 Euro Brutto im Jahr), sowie alle anderen Bürger, dürfen sich für Ihren Krankenversicherungsschutz eine private Krankenversicherung (PKV) wählen. Bei jeder PKV richtet sich der Versicherungsbeitrag nach den gewünschten Leistungen (von Basisversorgung bis Sonderbehandlungen, mit und ohne Zuzahlungen ist alles möglich), dem Eintrittsalter bei Vertragsbeginn, bestehenden gesundheitlichen Risiken und den Bedingungen und Tarifen des Versicherers. » Mehr Informationen

Private Krankenversicherung Ratgeber
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