Krankenzusatzversicherung
Alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind bei den Kassenleistungen an einen einheitlichen Leistungskatalog gebunden. Hier sind in der Regel Basisleistungen enthalten, wo in vielen Fällen Zuzahlungen zu leisten sind. Was nicht im Katalog steht, wird nicht bezahlt. Jeder Kassenpatient hat jedoch die Möglichkeit über die Leistungen der GKV hinaus eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Hier kann er sich mit zusätzlichen Leistungen absichern, wodurch er ähnliche Leistungen erhalten kann, wie die Mitglieder der privaten Krankenversicherungen (PKV). » Mehr Informationen
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