Rechtsschutz Informationen
Rechtsschutzversicherung - Häufige Fragen
Was macht die Rechtsschutzversicherung für den Versicherten?In Abhängigkeit vom versicherten Leistungsbereich vertritt die Rechtsschutzversicherung die Interessen des Versicherten. Das kann als Privatperson, als Arbeitnehmer, als Fahrzeugführer oder als Mieter und Eigentümer sein. Die Rechtsschutzversicherung erstattet die Kosten für den Anwalt, übernimmt die Gerichts- und Vollstreckungskosten und kommt zusätzlich auch für die bei der Gegenseite entstandenen Kosten auf, wenn der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, diese zu übernehmen. Bis zu der vertraglich geregelten Versicherungssumme werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Sind im Zusammenhang mit dem Verkehrsrechtsschutz Geldbußen oder Geldstrafe zu bezahlen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese nicht. Ebenso wenig wird bei vorsätzlich begangenen Taten der Rechtsschutz ausgeklammert sowie Kosten, die im Zusammenhang mit einer Ehescheidung entstehen.
Grundsätzlich gilt bei jeder Rechtsschutzversicherung, dass für alle Fälle, die sich bereits vor Beginn der Versicherung angebahnt haben, kein Schutz besteht und bei einigen Rechtsstreitigkeiten muss eine Wartezeit von drei Monaten erfüllt sein.
Wer ist versichert mit einer Rechtsschutzversicherung versichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner und die minderjährigen Kinder, wenn nicht ein extra Singletarif gewählt wurde. Auf Wunsch des Versicherten können auch Lebenspartner in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Im Verkehrsrechtsschutz sind die Bestimmungen etwas anders. Hier sind auch jeder berechtigte Fahrer und die Insassen des Fahrzeugs versichert. Sind hingegen alle Fahrzeuge der Familie versichert, greift der Versicherungsschutz noch umfassender.
Kann der Anwalt frei gewählt werden?
Im Prinzip ja – nur sollte vorab geklärt werden, ob dieser Anwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Verlangen Anwälte höhere Gebührensätze als in der Gebührenordnung geregelt, muss der Versicherte die Differenz tragen.
Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Bei Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Anliegerstaaten des Mittelmeerraumes greift die Restschutzversicherung. Außerhalb dieser Regionen gilt der Rechtsschutz meistens für maximal sechswöchige Auslandsaufenthalte.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns ist im Versicherungsschein angegeben, dieser gilt unter der Voraussetzung, dass der Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung entrichtet wurde. Darüber hinaus gilt in einigen Fällen eine Wartezeit von drei Monaten.
Da jedes Versicherungsunternehmen eigene Bedingungen und Tarife hat, gibt es zwischen den Unternehmen oft erhebliche Beitragsunterschiede. Im Internet kann sich jeder Interessent einen guten Überblick verschaffen und seinen günstigsten Rechtsschutzversicherer finden.