Risikolebensversicherung - Häufige Fragen
Worin bestehen Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung?Durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung kann der Versicherungsnehmer für den Fall eines frühzeitig eintretenden Todes die hinterbliebenen Angehörigen finanziell adäquat absichern. Im Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung erfolgt bei der Risikolebensversicherung keine Ansparung von Kapital bzw. kein Vermögensaufbau. Aus diesem Grund ist die Risikolebensversicherung auch wesentlich günstiger als die Kapitallebensversicherung.
Wie hoch sollte die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme sein?
Junge Familien und Alleinerziehende sollten nach Ansicht von Versicherungsexperten eine Versicherungssumme wählen, die ca. fünf Mal so hoch ist wie das Bruttojahreseinkommen. Im Fall einer Verschuldung ist es empfehlenswert, auch die Höhe der Schulden hinzuzurechnen. Kinderlose Paare sollten eine Versicherungssumme vereinbaren, die in etwa dem vierfachen Bruttojahreseinkommen entspricht.
Lässt sich eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen?
In der Tat hat jeder Versicherungsnehmer das Recht, die von ihm abgeschlossene Risikolebensversicherung steuerlich geltend zu machen. Auf der Basis von § 10 Einkommenssteuergesetz (EstG) ist es möglich, die monatlichen Versicherungsbeiträge als Aufwendungen zu deklarieren, die zu Vorsorgezwecken geleistet werden. So lassen sich diese unter Beachtung der jeweiligen Höchstbeträge problemlos steuerlich geltend machen.
Was versteht man unter einer „verbundenen Risikolebensversicherung“?
Eine „verbundene Risikolebensversicherung“ ist eine Risikoversicherung, durch die mehr als eine Person versichert wird. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt dann, wenn alle Versicherungsnehmer zur gleichen Zeit sterben oder wenn einer der Versicherungsnehmer vorzeitig stirbt. Diese Versicherungsform ist speziell für Lebenspartner oder Ehepaare geeignet.
In welchen Fällen muss mit einem so genannten „Risikozuschlag“ gerechnet werden?
Betreibt ein Versicherungsnehmer in seiner Freizeit ein risikoreiches Hobby (z. B. Fallschirmspringen oder Motorradfahren), so wird ein Risikozuschlag fällig. Diese Regelung gilt insbesondere bei den Angeboten von Direktversicherern. Auch Raucher oder Übergewichtige müssen mit bis zu 50% höheren Beiträgen rechnen. Ebenso müssen Bluthochdruck-Patienten, Diabetiker oder Personen mit anderen chronischen Krankheiten, die gegebenenfalls medikamentös behandelt werden, in der Regel mit Risikozuschlägen rechnen. In besonders gravierenden Ausnahmefällen kann durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft auch eine Ablehnung erfolgen.
Warum müssen Raucher höhere Versicherungsbeiträge bezahlen als Nichtraucher?
Da Rauchen nachweislich gesundheitsschädlich ist, besteht für Raucher ein erhöhtes Risiko, frühzeitig zu sterben. Damit trifft auch die Versicherungsgesellschaft ein nicht nur unwesentlich erhöhtes Risiko, die vereinbarte Versicherungssumme frühzeitig an die Hinterbliebenen des Verstorbenen auszahlen zu müssen. Aus diesem leicht nachvollziehbaren Grund ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag für Raucher stets höher als für Nichtraucher.

