Unfallversicherung - Häufige Fragen

Wann leistet eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet im Falle eines Unfall, egal wer oder was für den Unfall verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass auch dann geleistet wird, wenn kein Verursacher haftbar gemacht werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland zwingende Voraussetzung für jedes Arbeitsverhältnis. Sie wird allein vom Arbeitgeber aufgebracht und deckt nur die Unfälle ab, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen: z.B. Arbeitsunfälle, aber auch Wegeunfälle von und zur Arbeit. Die private Unfallversicherung wird auf freiwilliger Basis von Privatpersonen abgeschlossen. Sie deckt weltweit jedes Unfallrisiko ab. Leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht (z.B. weil auf dem Weg zur Arbeit noch ein Umweg mit privaten Bezug gemacht wird) dann deckt die private Unfallversicherung den Schaden ab.

Was ist ein Unfall?
Von einem Unfall geht man dann aus, wenn der oder die Versicherte nach einem plötzlich von außen auf ihn oder sie einwirkendem Ereignis (Unfallgeschehen) unfreiwillig längerdauernde oder bleibende Gesundheitsschäden davonträgt. Je nach Versicherungsbedingungen kann aber der Begriff des Unfalls weiter ausgedehnt sein. So können plötzlich eintretende Gelenksveränderungen nach einer Kraftanstrengung als Unfall ausgelegt werden. Der körperliche Schaden muss mit einen einzelnen Ereignis ursächlich in Verbindung gebracht werden. Degenerationen, die einfach als langfristigen Effekt auftreten (Bsp. Rückenschmerzen), gelten nie als Unfall.

Was leistet die Unfallversicherung?
Tritt nach einem Unfall eine dauerhafte Schädigung der versicherten Person ein, dann leistet die Unfallversicherung hierfür einen angemessenen Ersatz. Dies kann eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente sein. Die Unfallversicherung leistet auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit nicht eintritt, also keine Ansprüche an eine evtl. vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden können. Wird bei einem Büroangestellten beispielweise das Knie durch einen Unfall geschädigt, dann tritt keine Berufsunfähigkeit ein. Die Unfallversicherung zahlt trotzdem.

Wie wird die Höhe der Leistung der Unfallversicherung bestimmt?
Zunächst stellt der Hausarzt - möglicherweise auch ein Facharzt - den Unfallschaden fest. Für die Feststellung des dauerhaften Schadens wird dann Bezug auf eine sogenannte Gliedertaxe genommen. Bei diesem Modell wird eine Beeinträchtigung des jeweiligen Gliedes als Schaden nach dem Unfall bestimmt. Auch das Maß der Invalidität kann für eine prozentuale Rente auf Basis eines durchschnittlichen Monatseinkommens bestimmt werden.

Unfallversicherung Vergleich
 
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