KFZ Versicherung - Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autobesitzer Pflicht. Darüber hinaus kann sich der Autofahrer freiwillig mit einer Teilkaskoversicherung gegen Wild- und Sturmschäden, Diebstahl und Glasbruch versichern. Eine zusätzliche Vollkaskoversicherung tritt auch dann ein, wenn Schäden am Fahrzeug vom Fahrer selbst verursacht wurden.
Wie finde ich den günstigsten Tarif für eine Kfz-Versicherung?
Den günstigsten Tarif gibt es nicht. Die Tarife der Versicherer berechnen sich nach unterschiedlichsten Kriterien wie Alter, Fahrpraxis, Fahrzeug, Motorisierung und Geschlecht. Wichtig ist es daher, ausschließlich passende und gleich geartete Angebote miteinander zu vergleichen. Dabei kann auch ein Internetrechner behilflich sein.
Wer haftet, wenn ein anderer Fahrer meines Autos einen Unfall verursacht?
Für die Kfz-Versicherung sind sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter schadenersatzpflichtig.
Für welche Schäden tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden im Falle eines Unfalls. Dazu zählen Heilungskosten und Invalidenrenten, Reparaturen an Fahrzeugen und beschädigten Objekten sowie Schmerzensgelder und Vermögensschäden.
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Der Tarif der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich unter anderem nach dem Schadenfreiheitsrabatt. Die Versicherung gewährt für jedes unfallfreie Jahr einen Rabatt um bis zu 75%. Wer allerdings häufig Versicherungsschäden verursacht, wird im Gegenzug mit einem Zuschlag bestraft, der bis zu 260% des Normaltarifs betragen kann.
Welche Kriterien werden für die Kalkulation des Tarifs herangezogen?
Abhängig vom Geschlecht und Alter des Fahrers, von dem Zeitraum seit Ausstellung des Führerscheins, von seiner Fahrpraxis, vom Alter und Wert des Fahrzeugs, vom Fahrzeugmodell und der Motorisierung wird die Versicherungsprämie errechnet. Herangezogen zur Kalkulation werden auch Unfallstatistiken bestimmter Autotypen, Regionen und Altersklassen sowie die Verkehrssünderdatei in Flensburg. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es besondere Konditionen. Autobesitzer, deren Wagen von mehreren Personen regelmäßig gefahren wird, zahlen mehr als Alleinfahrer. Wer oft im Ausland unterwegs ist, muss ebenso höhere Prämien entrichten, da die Diebstahlgefahr des Autos somit steigt.
Wie hoch sind die so genannten Deckungssummen?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsleistungen der Kfz-Versicherungen betragen in Deutschland maximal 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden, 1 Mio. Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Bieten Versicherer Pauschalbeträge als Deckungssummen an, so dürfen diese pro Person nicht mehr als 8 Mio. Euro betragen. In der Summe dürfen die Deckungssummen 50 oder 100 Mio. Euro nicht übersteigen.
Zahlt die Kfz-Haftpflicht auch bei Fahrlässigkeit?
Selbst bei Trunkenheit, unbefugter Fahrzeugbenutzung oder Fahrerflucht muss die Kfz-Haftpflicht uneingeschränkt eintreten. In diesen Fällen kann das Versicherungsunternehmen vom Fahrer allerdings Regress in Höhe von bis zu 5.000 Euro fordern. Lediglich bei Vorsatz ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.

